Mosaik auf dem Dach
Wir haben im Mai 2012 zwei Solaranlagen mit chinesischen Modulen von einem deutschen Installateur bezogen. Die erste Anlage mit ca. 15 kW ist auf dem Wohnhaus montiert. Technischer Zustand, Optik und Leistung sind einwandfrei. Eine weitere Anlage ist mit ca. 115 kWp auf einem Stalldach installiert. Sowohl die Leistung als auch der technische Zustand sind bis heute in Ordnung. Nur gibt es sehr viele Farbunterschiede in den Modulen. Der Installateur hat uns einen Vergleich angeboten und mündlich eine Stundung der restlichen Zahlung von drei Jahresraten zugesagt. Das wäre also ein Nachlass von ca. 6 000 € gewesen. Später wurde diese Zusage widerrufen. Muss ich so ein buntes Mosaik akzeptieren? Was kann ich tun? Zum Hintergrund: Der Auftrag besteht nur aus einem schriftlichen Angebot, es gibt keinen Auftrag. Ich habe aber die AGB der Firma nicht akzeptiert. Burkhard S. aus D.
Chinesische Modulhersteller haben ab 2004 oft Solarzellen aus unterschiedlichen Produktionslinien gemischt verarbeitet. Dadurch entstand eine „Mismatch“ mit der Folge, dass die flächenbezogene Leistung des ganzen Moduls unterdurchschnittlich war. Diese Module wurden dann mit der geringeren Nennleistung günstig in Deutschland verkauft. Mir sind keine Ertragsminderungen bekannt. Namhafte chinesische Modulhersteller verarbeiten heute in modernen Fertigungsstraßen einheitliche Solarzellen auf gleich hohem Qualitätsniveau wie deutsche Modulhersteller.
Für die Beantwortung Ihrer Frage, ob Sie „so ein buntes Mosaik“ akzeptieren müssen, ist es erforderlich, Ihren Kauf- bzw. Liefer- und Leistungsvertrag zu prüfen. Sie haben auf ein schriftliches Angebot des Solarinstallateurs hin vermutlich einen mündlichen, inhaltsgleichen Auftrag erteilt. Insbesondere werden Sie nicht nachweisen können, dass Sie eine bestimmte, einheitliche Farbe als Eigenschaft vereinbart haben. Auch dürfte es schwer fallen, die im Angebot enthaltenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) des Solarinstallateurs als Vertragsgegenstand zu leugnen.
Sie können aber die Übereinstimmung der gelieferten Module mit dem Angebot prüfen und feststellen, ob diese Module nach europäischen Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien von anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV Rheinland zertifiziert sind. Möglicherweise ergibt sich daraus ein Mangel, der zur Nachbesserung oder Wandlung führen kann.
Stefan Blome, Landwirtschaftskammer NRW