Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Solarstrom: Wenn Ihre Anlage abgeschaltet wird

Lesezeit: 4 Minuten

Photovoltaikanlagen müssen ab sofort zur Stabilität des Stromnetzes beitragen. Was das für Sie als Betreiber bedeutet, sagt Ihnen Rupert Haslinger, Vertriebs- und Planungsingenieur für Photovoltaik-Systeme aus Traunstein (Bayern).


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Seit Anfang des Jahres gilt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Und das hat es in sich. So müssen Sie mit Ihrer Solarstromanlage ab sofort zur Stabilität des Stromnetzes beitragen. Deshalb darf Ihr Netzbetreiber bei kritischen Situationen im Netz die Leistung Ihrer Anlagen kurzfristig per Fernsteuerung reduzieren.


Solaranlagen zum Schluss. Zunächst muss der Netzbetreiber aber im Fall der Fälle die konventionellen Kraftwerke herunterregeln. Erst dann darf er auch die Leistung Ihrer Solarstromanlage drosseln. Außerdem ist er dazu verpflichtet, Ihnen den Tag und die Dauer des Eingriffes spätestens am Vortag mitzuteilen. Auf Verlangen muss er Ihnen zudem innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen, warum der Eingriff notwendig war.


Für das Einspeisemanagement sind unter Umständen Steuergeräte und Arbeiten an Ihrer Anlage notwendig. Am besten Sie fragen hierzu Ihren Installateur! Die Kosten für die Technik müssen Sie allerdings tragen. Je nach Anlagengröße belaufen sich diese etwa auf 100 bis 500 Euro. Mehr dazu lesen Sie in der top agrar-Ausgabe 04/2011, Seite 152.


Sollte der Netzbetreiber Ihre Anlage tatsächlich herunterregeln, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Die hat grundsätzlich der Energieversorger zu zahlen.


Wenn der Verlust durch die Leistungsreduzierung nicht mehr 1 % beträgt, muss er 95 % der entgangenen Vergütung entschädigen. Bei einem Ertragsausfall von mehr als 1 % stehen Ihnen 100 % zu. Der Energieversorger sendet Ihnen dazu automatisch eine Gutschrift zu. Auch wenn der Netzbetreiber Ihre Photovoltaikanlage abschalten darf, sind Ihre Stromerträge somit weitestgehend gesichert.


Unterschiedliche Vorschriften: Darüber hinaus gelten für Solaranlagen je nach Größe und Inbetriebnahmedatum gesonderte Vorschriften:


  • Betreiber von Anlagen mit 100 Kilowatt Nennleistung und mehr müssen nicht nur sicherstellen, dass der Netzbetreiber die Leistung reduzieren kann, sondern dass auch jederzeit die aktuellen Einspeisdaten der Anlage abgerufen werden können. Diese Vorgaben gelten für Neuanlagen seit dem 1. Januar 2012 und für alle Altanlagen mit einer Übergangsfrist bis zum1. Juli 2012.


Nachträgliche Umrüstungen können in der Regel vom Fachinstallateur in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber ausgeführt werden. Der Zähler, der die Solarstrommengen viertelstündlich misst und die Daten an den Netzbetreiber sendet, ist Eigentum des Netzbetreibers. Der Kunde muss dafür ein Messentgelt zahlen.


  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt müssen vereinfachte Anforderungen (nur die ferngesteuerte Leistungsreduzierung) erfüllen. Diese Vorgaben gelten für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2012 und für Altanlagen, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet worden sind, mit einer Übergangsfrist bis 1. Januar 2014.
  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt müssen nur die vereinfachten Anforderungen (ferngesteuerte Leistungsreduzierung) einhalten, wenn sie nach dem 1. Januar 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Alternativ können Sie sich auch für eine generelle Drosselung der Leistung auf 70 % der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt entscheiden. Das heißt, nur wenn die Anlage mehr als 70 % ihrer maximalen Leistung erzeugt, wird der Anteil oberhalb der 70 % nicht eingespeist.


Experten gehen davon aus, dass sich bei einer generellen Reduzierung der Leistung der gesamte Verlust übers Jahr betrachtet maximal auf rund 5 % beläuft. Denn die Anlagen laufen nicht immer im oberen Leistungsbereich. Lediglich in den Mittagsstunden erreichen sie Spitzenwerte, die dann gekappt werden. Außerdem sind PV-Anlagen auf Ost- und Westdächern normalerweise nicht davon betroffen, da hier die Einstrahlung auf die Module in der Mittagszeit geringer ausfällt als auf einem Süddach.


Tipp: Den Strom selbst verbrauchen. Dann kommt es erst gar nicht zu Stromspitzen und auch nicht zu Einnahmeausfällen. Sprechen Sie am besten vorher mit Ihrem Installateur darüber.


Software-Update notwendig: Alle Anlagen mit einer Leitung von mehr als 10 Kilowatt sind zudem verpflichtet, die Leistung zu drosseln, wenn es im Stromnetz zu einer Überfrequenz von mehr als 50,2 Herz (Hz) kommt. Betreiber von Anlagen in dieser Größenklasse, die ihre Module nach dem 1. September 2005 ans Netz angeschlossen haben, müssen deshalb ein Software-Update auf ihre Wechselrichter spielen. Denn nur so kann er die Anforderungen erfüllen. Das Update erhalten Sie vom Installateur Ihrer Anlage. Wer die Kosten dafür trägt, ist noch nicht geklärt. Je nach Wechselrichterhersteller, Typ und Größe summieren sie sich auf 100 bis 500 Euro pro Wechselrichter. -ro-

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.