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Wenn die Rechnung aus dem Ruder läuft

Lesezeit: 8 Minuten

Angebote für Solaranlagen sind oft lückenhaft. Am Ende müssen viele Käufer mehr zahlen als sie gedacht haben. Worauf Sie achten sollten, sagt Ihnen Elmar Brügger von der Landwirtschafts-kammer in NRW.


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Als die Rechnung per Post kam, traf es Landwirt Rainer Solar wie einen Schlag. 150 000 Euro für die neue Solaranlage? Vereinbart waren 130 000 Euro! Das konnte nur ein Versehen sein. Ein hitziges Telefonat mit Dachdecker Hinterlistig, dem Verkäufer der Anlage, und später seinem Anwalt änderten dennoch nichts daran: Er musste wohl oder übel die Forderung in voller Höhe begleichen.


Was war passiert? Zwar hatte Rainer Solar ein Angebot von der Firma erhalten, wonach die Anlage 130 000 Euro kosten sollte. Doch der Betrag bezog sich nur auf die Solaranlage, die Installation der Module und der Wechselrichter sowie die Verkabelung (AC-Seite). Der Anschluss der Anlage an das Stromnetz (DC-Seite) war nicht in den Beträgen enthalten. Denn diesen dürfen nur Elektrofachkräfte ausführen, die Dachdecker Hinterlistig aber nicht in seinem Team hat. Daher hat die Firma diesen Part an ein Subunternehmen vergeben. Der Landwirt ahnte davon nichts, auch weil er sich mit dem Angebot nicht intensiver auseinandergesetzt hatte.


Der Fall ist frei erfunden. Dennoch kommen genau diese Probleme in der Praxis immer wieder vor. Die Verkäufer der Anlagen spielen teilweise bewusst mit der Unwissenheit ihrer Kunden. Auch weil diese die Angebote oft nicht durchschauen können. Worauf es ankommt, haben wir für Sie in sieben Punkten zusammengefasst.


1. Den Antrag nicht vergessen:

Bevor Sie überhaupt den Strom aus einer Solaranlage einspeisen dürfen, müssen Sie einen Netz-Einspeiseantrag beim zuständigen Betreiber des Stromnetzes stellen. Und diesen Antrag sollten Sie in jedem Fall vor dem Kauf der Anlage stellen! Denn Sie benötigen vom Netzbetreiber eine Angabe darüber, wo Sie die Sonnenenergie und mit wie viel Leistung Sie diese ins Netz schicken dürfen.


Bei Kraftwerken mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt ist das laut Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Regel der Hausanschluss. Bei größeren kann Sie der Eigentümer des Netzes aber dazu verpflichten, Ihre Anlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz anzuklemmen, was mit zusätzlichen finanziellen Ausgaben verbunden ist. So müssen meistens längere Kabel zu einer sogenannten Übergabestation verlegt werden und in einigen Fällen wird sogar ein eigener Trafo benötigt.


Am besten gehen Sie so vor: Fordern Sie von einem Elektroinstallateur bzw. Solaranbieter Ihres Vertrauens ein Vor­abangebot ein. Vereinbaren Sie mit ihm, dass er sich um den Netz-Einspeisevertrag kümmert. Denn die Papiere sind für einen Laien oftmals schwer verständlich. Dieser Schritt ist daher beim Fachhändler besser aufgehoben. Erst wenn feststeht, wo Sie einspeisen dürfen, sollten Sie ein „echtes“ Angebot einfordern. Idealerweise gleich vier verschiedene! Dann haben Sie mehr Auswahl.


Denken Sie aber daran: Wenn Sie das Angebot des Fachhändlers ablehnen, der den Antrag gestellt hat, kann dieser Ihnen die Kosten dafür trotzdem berechnen. In der Regel belaufen sich diese zwischen 50 und 150 Euro, die Sie aber ohnehin hätten einkalkulieren müssen.


Klären Sie im Übrigen mit dem Solarteur auch, ob Ihr Dach für die Solarstromproduktion geeignet ist. Das heißt, ob das Dach robust genug ist für eine Solaranlage (Statik) und unter Umständen eine Baugenehmigung gestellt werden muss. Noch besser: Sie fordern eine neutrale Beratung an! Dann kann auch die Frage geklärt werden, wie viel Solarstrom Sie selber verbrauchen können und ob sich das auszahlt.


2. Alle Kosten berücksichtigen:

Achten Sie darauf, dass alle Bauteile und Arbeiten in dem Angebot von Ihrem Solarteur aufgelistet werden. Dazu gehören folgende Positionen: die Module, die Unterkonstruktion, die Wechselrichter, die Kabel mit Adapter bzw. Stecker (6 mm² Querschnitt sind mittlerweile Standard) und die Montagekosten.


Außerdem gehört zu einem vollständigen Angebot der Anschluss der Anlage an das Stromnetz. Das dürfen wie bereits beschrieben nur Elektrofachkräfte.


Tipp: Idealerweise hat die Elektrofachkraft eine Weiterbildung als Sachverständiger für PV-Anlagen bei einem unabhängigen Institut, das auch Solaranlagen testet (z. B. TÜV), absolviert. Achten Sie auf ein entsprechendes Zertifikat. Denn dann können Sie sicher sein, dass Ihr Installateur sein Handwerk auch versteht.


Oft vergessen die Fachhändler den Erdungs- bzw. Potenzialausgleich der Solaranlage sowie den Blitzschutz der Anlage bzw. diese in einen eventuell vorhandenen Blitzschutz des Hauses „einzubinden“. Gerne werden auch die Kosten für das Gerüst und Fangnetz übersehen, das für die Arbeiten auf dem Dach benötigt wird.


3. Auf die Formulierung achten:

Verpflichten Sie Ihren Solarteur, sich an die gängigen Standards zu halten. Das können Sie, indem Sie folgende Formulierung in die Auftragsbestätigung mit aufnehmen: „Für die Ausführungen der Photovoltaikanlage sind die entsprechenden Bestimmungen der Bauordnung, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV), die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), VDE-Bestimmungen, EN- und DIN-Normen einzuhalten.“


Zwar bieten Ihnen diese Normen keine hundertprozentige Garantie, aber Sie sind damit zumindest besser abgesichert als ohne diese Formulierungen. Denn in diesen Vorschriften ist geregelt, wie einzelne Bereiche der Solarstromanlage installiert werden müssen und wie sie ans Netz anzuschließen ist.


Wenn im Nachhinein beim Betrieb der Anlage Probleme auftreten, können Sie den Installateur dafür haftbar machen – natürlich nur, wenn er gegen die Vorschriften verstoßen hat.


4. Neues Regelwerk beachten:

Alle neuen Photovoltaikanlagen müssen seit dem 1. Januar dieses Jahres am sogenannten Einspeisemanagement teilnehmen. Das heißt, der Netzbetreiber darf die Anlage bei Bedarf runterregeln oder sogar abschalten. Je nach Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vorschriften: Große Anlagen mit einer Leistung von 30 Kilowattpeak und mehr sind verpflichtet, eine Art Fernsteuerung zu installieren.


Welche Technik dazu erforderlich ist, sollte Ihr Installateur mit dem zuständigen Netzbetreiber absprechen. Denn die rund 900 Verteilnetzbetreiber haben sehr unterschiedliche Vorgaben. Allein die Technik des funkgesteuerten Rundsteuerempfängers kann mit bis zu 1 000 Euro zu Buche schlagen. Daher sollten Sie darauf achten, dass dieser Posten auch im Angebot berücksichtigt wird.


Kleinere Anlagen mit unter 30 Kilowatt Leistung haben die Wahl: Entweder Sie reduzieren die Leistung der Anlage auf 70 % oder Sie müssen ebenfalls die Fernsteuerung installieren.


Der Bundesverband der Solarwirtschaft rät: Für das Abregeln der Leistung auf 70 Prozent sollten Sie sich entscheiden, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage ohnehin nicht die volle Leistung bringen kann – etwa weil die Module auf der Ost- und/oder Westseite des Daches angebracht sind oder weil die Anlage teilweise ungünstig verschattet wird.


Wenn das Dach direkt nach Süden ausgerichtet ist, sollten Sie hingegen eine Fernsteuerung installieren, da Sie bei der 70 %-Abregelung auf optimalen Dachflächen mit Ertragseinbußen von mind. 5 % bis 8 % des Jahresertrages rechnen müssen. Die Investition in den Rundsteuerempfänger lohnt sich daher.


Ost-/Westdächer sind im Übrigen für den Direktverbrauch interessant, weil die tägliche Betriebszeit den Sonnenauf- und -untergang besser ausnutzt! Fest steht aber in jedem Fall: Es entstehen Kosten, die im Angebot enthalten sein sollten. Sprechen Sie somit also auch diesen Punkt mit Ihrem Installateur ab.


5. Nicht ohne Rückversicherung:

Die Hersteller der Module versprechen Ihnen heute oftmals Garantien, von denen Käufer anderer Geräte nur träumen. Die Versprechen nutzen Ihnen aber nichts, wenn der Hersteller nach dem Kauf Insolvenz anmeldet. Daher ist es wichtig, dass vor allem der Modulbauer eine Rückversicherung für die Produktgarantie abgeschlossen hat. Denn die Paneelen gehören mit zu den teuersten Bauteilen einer Anlage. Der Rückversicherer steht für einen Garantie-Schaden ein, wenn der eigentliche Produzent finanziell mit dem Rücken zur Wand steht. Ob Ihr Hersteller sich rückversichert hat, können Sie sich über ein Zertifikat nachweisen lassen.


6. Der Installateur haftet:

Leider hat sich die Unsitte eingebürgert, dass der Käufer der Anlage für z. B. den Transport der Module vom Zwischenhändler bis zur Baustelle haftet. Dabei werden die Paneele vom Fachhändler transportiert und nicht von Ihnen.


Deshalb ist auch der Verkäufer der Anlage für Schäden durch den Transport verantwortlich und nicht Sie! Schauen Sie daher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Angebotes nach, welche Regelung Ihr Installateur vorschlägt und lassen Sie diese ggf. korrigieren.


7. Zum Schluss abrechnen:

Zu einem vollständigen Angebot gehört ein Zahlungsplan. Es ist zwar üblich, dass Sie bereits während der Installation Teilbeträge zahlen müssen, beispielsweise, wenn das Material geliefert wird. Aber etwa 10 % der Gesamtsumme sollten Sie nach der Inbetriebnahme überweisen. Denn erst dann können Sie feststellen, ob Ihre Anlage auch funktioniert.


Idealerweise lassen Sie die fertige PV-Anlage zudem in der Gewährleistungszeit von einem Sachverständigen überprüfen. Erst wenn dieser sein Okay gegeben hat, können Sie einigermaßen sicher sein, dass Ihre Sonnenanlage auch 20 Jahre lang Strom produziert!


Diethard Rolink

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