Neben verpflichtenden Maßnahmen aus der ersten Säule, den „ökologischen Vorrangflächen“, bieten die Bundesländer weitere freiwillige Förderprogramme an. Diese Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM/AUM) haben zum Ziel:
- Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft
- Einführung und Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Nutzungen
- Schutz natürlicher Ressourcen
In den meisten Bundesländern können Agrarumweltmaßnahmen auf ökologischen Vorrangflächen umgesetzt werden und führen dann zu einer weiteren ökologischen Aufwertung dieser Flächen. Bei solchen Kombinationen wird allerdings ein festgesetzter Betrag vom Fördervolumen der AUM abgezogen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt in der Regel 5 Jahre.
Ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM/AUM) in den einzelnen Bundesländern
Im Folgenden sind die Agrarumweltprogramme der einzelnen Bundesländer für die Förderperiode 2014 – 2020 dargestellt, welche von besonderem Interesse für die Förderung der Biodiversität sind.
A1: Fruchtartendiversifizierung 75 €/ha; Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
E1.1: Begrünung im Acker/Gartenbau 70 €/ha, Begrünung von Flächen ab Ende August mit vorgegebener Mischung bis November
E1.2: Begrünung im Acker/Gartenbau 90 €/ha, Begrünung von Flächen ab Mitte September mit vorgegebener Mischung bis November
E2: Brachebegrünung mit Blühmischungen 710 €/ha, Anlage von ein/mehrjährigen Blühflächen mit def. Artenmischungen, Fläche max. 5 ha
B 44: Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen 85 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
B 45: Vielfältige Fruchtfolge mit großkörn. Leguminosen 120 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % großkörn. Leguminosen, max. 66 % Getreide
B 46: Vielfältige Fruchtfolge mit alten Fruchtarten 120 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % alte Fruchtarten, max. 66 % Getreide
B 47: Jährlich wechselnde Blühflächen 600 €/ha, i.d.R. jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Fläche ≥ 0,1 ha
B 48: Blühflächen an Waldrändern 600 €/ha, und in der Feldflur + Zuschläge für die Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit def. Artenmischungen, Fläche ≥ 0,2 ha
Förderprogramm 890 Naturbetonte Strukturelemente
Bindung 791 – Nutzcode 010 – einjährige Blühstreifen 700 €/ha
Jährliche Ansaat einer standortangepassten Saatgutmischung
Bindung 792 – Nutzcode 011 – mehrjährige Blühstreifen 700 €/ha
Aussaat einer standortangepassten Saatgutmischung im ersten Jahr des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums
Bindung 793 – Nutzcode 012 – Ackerrandstreifen 700 €/ha
Verzicht auf Bearbeitungs- oder Pflegemaßnahmen nach der Aussaat der Feldkultur bis zur Ernte
C 1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau 90 €/ha; Fruchtfolgegestaltung mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
C 3.1: Einjährige Blühstreifen/-flächen 600–750 €/ha; jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 5 m oder Fläche ≥ 0,1 ha
C 3.2: Mehrjährige Blühstreifen/-flächen 600 €/ha; Anlage von mehrjährigen Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 5 m oder Fläche ≥ 0,1 ha
C 3.3: Gewässer-/Erosionsschutzstreifen 760 €/ha; (nur in bestimmten Kulissen) Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 5 – 30 m, Nutzung des Aufwuchses möglich
C 3.4: Ackerrandstreifen 660 €/ha, jährl. Neuanlage, Breite 5 – 30 m, Nutzung des Aufwuchses möglich
C 3.5: Ackerwildkrautflächen (nur in best. Kulissen) 800 €/ha, jährl. Neuanlage, Fläche ≥ 0,1 ha, Nutzung des Aufwuchses möglich
Vielfältige Kulturen Ackerfläche 65 €/ha, Fruchtfolgegestaltung mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
Ackerfläche mit 5% großkörnigen Leguminosen 75 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, (50 % großkörn.), max. 66 % Getreide
Ackerfläche mit 10% großkörn. Leguminosen 85 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % großkörn. Leguminosen, max. 66 % Getreide
Einjährige Blühstreifen und -flächen 680 €/ha, jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 9m, max. 10 % Gräser
Mehrjährige Blühstreifen und -flächen 680 €/ha, Anlage von mehrjährigen Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 9m, max. 10 % Gräser
Gewässer-/Erosionsschutzstreifen 610 €/ha, (nur in bestimmten Kulissen) Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 5 – 30 m, max. 10 % Blühpflanzen
Schonstreifen an Alleen 540 €/ha, Selbstbegrünung im 1. Jahr, Breite 5 – 30 m
BS 11: Einjährige Blühstreifen 700 €/ha, Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 6m
BS 12: Einjährige strukturreiche Blühstreifen 875 €/ha, Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 6m, Einsaat 50 – 70 % der Fläche
BS 2: Mehrjährige Blühstreifen 875 €/ha, Anlage von mehrjährigen Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 6m
BS 7.1 Erosionsschutzstreifen 760 €/ha (nur in bestimmten Kulissen), Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 6 – 30 m, überwiegend Grassamen
BS 7.2 Gewässerschutzstreifen 540 €/ha (nur in bestimmten Kulissen), Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 6 – 30 m, überwiegend Grassamen
10.1.1 Artenreiche Fruchtfolge 90 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
10.1.1 Artenreiche Fruchtfolge mit 125 €/ha, großkörn. Leguminosen, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % großkörn. Leguminosen, max. 66 % Getreide
10.1.3 Ein-/Mehrjährige Blühstreifen 1.200 €/ha, Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite 6 – 12 m
10.1.4 Uferrand- und Erosionsschutzstreifen 1.100 €/ha (nur in bestimmten Kulissen), Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 5 – 30 m, überwiegend Grassamen
Vielfältige Kulturen 90 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau 390 – 1.000 €/ha, Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite 5-20 m oder ganze Flurstücke
Anlage von Gewässerrandstreifen 835 €/ha (nur in bestimmten Kulissen), Neuanlage von Schutzstreifen, Breite 5 – 30 m, überwiegend Grassamen
Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter 75 €/ha: Auf mindestens 5 % der Ackerfläche des Betriebes muss eine Untersaat oder nach der Ernte der Hauptfrucht eine Zwischenfrucht angebaut werden. Beides bleibt bis zum 15. Februar des Folgejahres unangetastet.
Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur-Blühflächen 600 €/ha. Aussaat der Blühfläche bis zum 31. Mai auf maximal 25 % oder 5 ha der Ackerfläche. Der Aufwuchs ist bis zum 15. Februar des Folgejahres stehen zu lassen.
AL 1: Grünstreifen auf Ackerland 313 €/ha; Neuanlage von Schutzstreifen, Breite ≥ 6m, überwiegend Grassamen
AL 5a: Selbstbegrünte einjährige Brache 747 €/ha; jährl. mechan. Herstellung einer Schwarzbrache zur Selbstbegrünung
AL 5b: Selbstbegrünte mehrjährige Brache 607 €/ha; mehrjährige Schwarzbrache zur Selbstbegrünung, Pflege ≥ 2 Jahre
AL 5c: Mehrjährige Blühflächen 835 €/ha; Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen
AL 5d: Einjährige Blühflächen 831 €/ha; Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen
C 1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau 90 €/ha, Fruchtfolge mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
C 41: Mehrjährige Blühstreifen/-flächen 850 €/ha, Anlage von Blühstreifen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 5m oder Fläche ≥ 0,1 ha
C 42: Einjährige Blühstreifen 670 €/ha, jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite ≥ 5m
C 43: Schonstreifen 670 €/ha, Neuanlage von Schonstreifen, Selbstbegrünung
MSL Vielfältige Fruchtfolge 90 €/ha, Fruchtfolgegestaltung mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
VNS Ackerlebensräume 625 €/ha, Selbstbegrünung, 1 – 3 Jahre keine Bestellung und Ernte
VNS Ackerlebensräume 750 €/ha, gezielte Begrünung mit vorgegebenen Saatmischungen, 1 – 3 Jahre keine Bestellung und Ernte
A 1: Artenreiche Fruchtfolgen 90 €/ha, Fruchtfolgegestaltung mit ≥ 5 Hauptfruchtarten, mind. 10 % Leguminosen, max. 66 % Getreide
A 411: Einjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug 720 €/ha, jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite 5 – 36 m
A 412: Mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug 680 €/ha, Anlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite 5 – 36 m oder Fläche bis 4 ha
A 421: Blühstreifen in Kulissen 865 €/ha, jährl. Neuanlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite 5 – 36 m
A 422: mehrjährige Blühstreifen in Kulissen 800 €/ha, Anlage von Blühflächen mit def. Artenmischungen, Breite 5 – 36 m oder Fläche bis 4 ha
A 423: Schonstreifen 560 €/ha, Selbstbegrünung der Fläche, Breite 5 – 36 m oder Fläche bis 4 ha
A 424: Ackerrandstreifen 840 €/ha, Anbau der Hauptkultur der restlichen Fläche, keine Pflanzenschutzmittel, Breite 5 – 36 m oder Fläche bis 4 ha
A 425: Gewässer- / Erosionsschutzstreifen 660 €/ha, Ansaat einer Gräsermischung, Breite 5 – 30 m, Aufwuchs kann genutzt werden
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