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topplus Bürokratie „unverhältnismäßig“

Özdemir: Entwaldungsfreie Lieferketten so nicht umzusetzen

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten droht zum Bürokratie-Albtraum für EU-Landwirte zu werden. Das hat auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir erkannt und macht nun Druck auf Brüssel.

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir fordert von der EU-Kommission, deutsche Land- und Forstwirte vor „unverhältnismäßiger Bürokratie“ durch die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schützen.

Die neuen Regeln, mit denen eigentlich die Entwaldung in Drittstaaten eingehegt werden sollte, droht zur großen Bürokratie für EU-Erzeuger zu werden.

Gemeinsam mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat Özdemir eine Initiative angestoßen, der sich acht weitere EU-Mitgliedstaaten, darunter die Niederlande, Spanien und Ungarn anschlossen.

Die EU-Länder haben EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius in einem Schreiben aufgefordert, „angemessene Maßnahmen vorzulegen, die eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der Verordnung sicherstellen“, so das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag.

Özdemir: Nicht alle über einen Kamm scheren

Özdemir bekennt sich zwar zur Entwaldungsverordnung. „Für eine realitätstaugliche Umsetzung ist die Kommission allerdings ihre Hausaufgaben bisher schuldig geblieben: Ohne ihr Länder-Benchmarking droht ab 2025 unverhältnismäßig hohe Bürokratie für Klein- und Kleinstwaldbesitzer und unsere Verwaltung. Das müssen wir verhindern“, so Özdemir.

Mit dem Länder-Benchmarking teilt die EU-Kommission einzelne Länder in Risikoklassen ein – je nach Entwaldungsrisiko. Länder wie Deutschland hätten gute Chancen in eine geringe Risikoklasse zu kommen. Das bedeutet weniger Auflagen für Erzeuger Fortwirte oder Rindermäster.

Ohne Benchmarking werden alle Länder gleich eingestuft und Deutschland müsste unverhältnismäßig viel bürokratischen Aufwand treiben.

EU-Agrarkommissar: Entwaldungsverordnung verschieben

Im Kreise der EU-Agrarminister gibt es viele Rufe danach, die neuen Regeln um ein Jahr zu verschieben.

„Ich habe dieses Anliegen sehr oft gehört“, erklärte EU-Agrarkommissar Janusz Wojchiechowski im Anschluss an das Treffen der EU-Agrarminister am Dienstag in Luxemburg.

Er sei zwar nicht direkt zuständig, erwarte aber, dass die EU-Kommission den Start der neuen Regeln zur Entwaldungsfreiheit um ein Jahr verschieben werde. Dann würden sie zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft treten.  

Das ist die EU-Entwaldungsverordnung

Die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte gilt für die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Sie regelt, dass die Produkte nur dann in den EU-Binnenmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

Die Verordnung gilt dabei eben nicht nur für Importeure aus Drittstaaten sondern auch für Produzenten aus der EU, die die betroffenen Produkte erzeugen und in Verkehr bringen. Die Verordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regelungen angewendet werden.

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