Der Bundesrat trägt die von der Bundesregierung angestrebte Paketlösung bei der Neufassung des Düngerechts aller Voraussicht nach mit.
Mit großer Mehrheit sprach sich der Agrarausschuss der Länderkammer am vergangenen Freitag dafür aus, die Novelle der Düngeverordnung und die dafür erforderliche Änderung des Düngegesetzes gemeinsam mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu beschließen. Auf diese Weise sei Kohärenz mit der Neuregelung des Düngerechts zu gewährleisten, so die Begründung.
Bei der sogenannten Anlagenverordnung geht es um den Bestandsschutz für Gruben zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen) angesichts einer Verschärfung der Vorgaben für die Lagerung wassergefährdender Stoffe. Derzeit erarbeiten Bayern und Rheinland-Pfalz dazu einen Kompromissvorschlag.
Sowohl Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt als auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, haben wiederholt erklärt, dass eine Einigung über eine neue Düngeverordnung zwingend mit einem Bestandsschutz für Güllelager verknüpft werden müsse. Das Gesamtpaket soll vor der Sommerpause beschlossen werden.
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