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Schmidt will bundesweites GVO-Anbauverbot ermöglichen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kommt den Kritikern an seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung entgegen. Zwar hält der Minister daran fest, den Bundesländern die Entscheidung über Anbauverbote für EU-weit zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu überlassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kommt den Kritikern an seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung entgegen.


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Zwar hält der Minister in seinem überarbeiteten Entwurf grundsätzlich an seinem Ansatz fest, den Bundesländern die Entscheidung über Anbauverbote für EU-weit zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu überlassen. Allerdings soll ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen davon abzuweichen und den Anbau bundesweit verbieten zu können.


Zu diesem Zweck sieht der neue Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Anbauausschusses vor. Dieses Gremium soll im Einzelfall die jeweiligen Gründe für ein Anbauverbot prüfen und eine Empfehlung darüber abgeben, ob ein solches Verbot regional oder bundesweit erlassen werden sollte. Die anzuführenden Gründe für ein Anbauverbot sollen bundesweit vorliegen müssen.


Ausgeschlossen werden soll ein bundesweites Verbot, wenn der Bund für die anzuführenden Verbotsgründe keine Zuständigkeit hat. Dies soll etwa für den Bereich der Raumordnung und der Wahrung der öffentlichen Ordnung gelten. Erste Reaktionen haben indes deutlich gemacht, dass auch der überarbeitete Gesetzentwurf auf Widerstand stoßen wird.


Zeit drängt


Ein Sprecher von Schmidt bekräftigte am vergangenen Freitag das Anliegen des Ministers, mögliche Verbote rechtssicher zu gestalten. Die Entscheidung darüber, ob es Gründe gebe, die ein bundesweites Verbot rechtfertigen könnten, sei nicht politischer Natur. Sie müssten sich vielmehr aus einer „technisch-juristischen Prüfung“ ergeben. Diese Prüfung wolle man dem Anbauausschuss übertragen, der sich aus Vertretern der beteiligten Bundesressorts und der Länder sowie von beiden Seiten zu bestimmenden Sachverständigen zusammensetzen soll.


Der Sprecher äußerte die Erwartung an einen zügigen Abschluss der Ressortabstimmung. Ziel müsse es sein, rechtzeitig vor der kommenden Anbauperiode Klarheit zu schaffen.


Unterdessen gab sich das Bundesumweltministerium zurückhaltend. Ressortchefin Dr. Barbara Hendricks will an ihrer Forderung nach bundesweiten Anbauverboten festhalten, ließ sie über eine Sprecherin mitteilen.

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