Die europäische Genehmigung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat läuft zum 30. Juni 2016 aus, wenn nicht noch kurzfristig Einigung über eine Verlängerung erzielt wird. Um für den Fall einer weiteren europäischen Genehmigung Wege für einen sparsamen Umgang mit Glyphosat aufzuzeigen, haben sich Ende Mai Dr. Horst-Henning Steinmann und Prof. Dr. Ludwig Theuvsen von der Uni Göttingen sowie Prof. Dr. Bärbel Gerowitt von der Uni Rostock zusammengesetzt. Herausgekommen ist ein Diskussionspapier.
Wie die Fachleute darin schreiben, spricht Vieles dafür, Ackerbau und Unkrautmanagement nicht zu stark von einem einzigen Herbizidwirkstoff dominieren zu lassen. Die Autoren appellieren daher, dass sich die Akteure in der Landwirtschaft dem Gedanken einer Mengenreduktion öffnen sollten.
Zahlreichen ackerbaulichen Vorzügen des Glyphosates stünden auch Nachteile entgegen, die ernst genommen werden müssten. Als vorrangige Elemente der Mengensteuerung kommen in der aktuellen Diskussion in Betracht:
- eine Besteuerung von Pflanzenschutzmitteln bzw. von Glyphosat,
- Einschränkungen von Anwendungsgebieten auf regulatorischer oder freiwilliger Basis sowie
- die Anlage von Kompensationsflächen zum Ausgleich für Beeinträchtigungen der Biodiversität und der Nahrungskette.
Am leichtesten dürfte die Einigung auf eine Abschaffung der Sikkation fallen. Mindestens ist eine noch striktere Auslegung erforderlich. Die Stoppelanwendungen stehen für die bedeutendsten Mengen, weshalb hier Einschränkungen die größten Einspareffekte bringen. Einem kompletten Verzicht auf diese Anwendungen steht aber ein deutlicher Nutzen bei der Regulierung ausdauernder Unkräuter entgegen, heißt es weiter.
Anwendungen, die lediglich der Arbeitsorganisation dienen, müssten dagegen strikter als bisher unterbunden werden. Die Vorsaatanwendungen hätten einen großen Nutzen hinsichtlich der pfluglosen, erosionsmindernden Anbautechniken. Dieser Nutzen sollte erhalten bleiben.
Flankierend schlagen die Autoren eine Prüfung für die Festsetzung von Gebietskulissen vor. Die Forderung nach Flächen, die der Kompensation von Verlusten bei der biologischen Vielfalt dienen, sei mittlerweile nahezu untrennbar mit der Wiederzulassung des Wirkstoffs verbunden. Die Entscheidungsvorschläge im europäischen Genehmigungsverfahren beruhen bereits auf diesem Managementinstrument.
Als Rat heißt es abschließend, die Akteure aus dem Bereich der Landwirtschaft sollten sich in einen Dialog begeben und dem Erfordernis nach Ausgleichsflächen weniger skeptisch entgegensehen. Hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Kompensationsmaßnahmen und der Verknüpfung mit dem Greening seien aber noch zahlreiche Fragen ungeklärt.
Die Rahmenbedingungen für eine künftige Anwendung von Glyphosat im Ackerbau bewerten die drei Fachleute so (ab Seite 3):