Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts ist in der öffentlichen Anhörung des Ernährungsausschusses vom Deutschen Bundestag erwartungsgemäß auf ein geteiltes Echo gestoßen. Mit dem geplanten Gesetz werden die nationalen Vorschriften an mehrere Rechtsakte der Europäischen Union angepasst; dabei geht es unter anderem um die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.
Während Vertreter der Pflanzenschutzmittelindustrie sowie des Handels und der Landwirte vor nationalen Alleingängen und Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten warnten, forderten Umweltverbände insbesondere schärfere Vorschriften im Bereich des Gewässerschutzes.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den von Umweltverbänden verlangten pauschalen Gewässerrandstreifen ab. Einig waren sich die Experten in ihrer Forderung nach einem verbesserten Schutz vor dem Import und der Anwendung illegaler Pflanzenschutzmittel. Politiker aus der Koalition sowie der Opposition bekräftigten ihre bereits in der Ersten Lesung des Bundestages vorgetragenen Standpunkte.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und sein Berichterstatter Alois Gerig erklärten, es werde eine Harmonisierung der EU-Vorgaben und damit ein Abbau der Wettbewerbsverzerrungen angestrebt. Die FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan plädierte für Verfahrenserleichterungen bei der Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel. Neue Mittel seien besser als alte, gab die Liberale zu bedenken.
Der SPD-Abgeordnete Gustav Herzog forderte eine längere Übergangsfrist für Pflanzenstärkungsmittel, einen einheitlichen Mindestabstand für Gewässer und eine konsequentere Regelung für die Rücknahme leerer Behälter. Der Bündnisgrüne Harald Ebner warf der Bundesregierung erneut vor, mit der Novelle zum Pflanzenschutz keine Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie unter anderem den Artenschwund in den Agrarlandschaften zu formulieren. Alexander Süßmair von der Fraktion Die Linke beklagte, dass die Umsetzung etlicher EU-Bestimmungen an die Bundesländer durchgereicht würden, weshalb ein Wettbewerb um die niedrigsten Standards drohe. (AgE)