Die Länderagrarminister sind weiter besorgt über die Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die Landwirtschaft. Auf ihrer Konferenz im Schöntal forderten sie den Bund am vergangenen Freitag auf, bis zum nächsten Jahr einen entsprechenden Bericht vorzulegen. In der Studie seien die Auswirkungen der Biogaserzeugung und des dafür erforderlichen Energiepflanzenanbaus auf die Boden- und Pachtmärkte ebenso darzulegen wie die innersektoralen Wechselwirkungen sowie die Folgen für die Ernährungs- und Futtermittelindustrie.
Sollten sich aus dieser Studie Handlungsempfehlungen ergeben, wollen die Länder daran frühzeitig und umfassend beteiligt werden. Die Ressortchefs betonten zugleich die Notwendigkeit, für die künftige Förderung neuer Biogasanlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein „nachhaltiges Förderszenario“ zu entwickeln.
Dabei sei für Strom aus auf Ackerflächen erzeugtem Klee- und Luzernegras grundsätzlich die einsatzstoffbezogene Vergütung der Einsatzstoffvergütungsklasse II zu gewähren. Hühnertrockenkot sei in die Rohstoffvergütungsklasse I einzustufen. Bei der Förderung von neuen Anlagen mit einer Bemessungsleistung über 500 Kilowatt wollen die Länder die einsatzstoffbezogene Vergütung der Vergütungsklasse zurückfahren. In einem weiteren Beschluss betont die Agrarministerkonferenz die Notwendigkeit, generell bei der Bioenergie Nutzungskonkurrenzen im Hinblick auf die Lebensmittelproduktion, den Anbau von Rohstoffen zur stofflichen Nutzung und Umweltbelange zu beachten.
Effizienz und Nachhaltigkeit
Vor diesem Hintergrund halten die Ressortchefs eine effiziente und nachhaltige Biomassenutzung für erforderlich. Dies sei die Voraussetzung, um die Akzeptanz der Nutzung von Bioenergie dauerhaft zu erhalten. Hierzu sei beim zukünftigen Ausbau der energetischen Nutzung von Biomasse eine verstärkte Effizienzsteigerung von Biomassenutzungsanlagen, eine Erhöhung der Nutzung von biogenen Reststoffen und Abfällen sowie die „vertiefte Beachtung der Nachhaltigkeit“ bei der Bereitstellung von Biomasse notwendig.