Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nimmt Fahrt auf: Seit heute morgen liegt nun ein Referentenentwurf vor. So nennen Experten einen Gesetzentwurf, der an die betroffenen Verbände und Bundes- sowie Landesministerien verschickt wird, damit diese ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Ein erste Analyse zeigt: Der Referentenentwurf gleicht nahezu eins zu eins einem vorherigen Entwurf für das neue EEG, den top agrar bereits in der Ausgabe 4/2016 vorgestellt und analysiert hat. Auch im Referentenentwurf sind somit noch keine konkreten Anschlussregelungen für die Biogasbranche enthalten. Stattdessen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine „Öffnungsklausel“ in den Text eingebaut. Mit dieser hält die Regierung sich die Option offen, zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ein Ausschreibungs-Modell für neue als auch ältere Biogasanlagen auf den Wege zu bringen.
Die Verbände und Ministerien haben nun wenige Tage Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Noch bis Mitte des Jahres sollen dann Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden. Anfang 2017 könnte das neu EEG in Kraft treten.