Der Bundestag hat die Kürzung der Solarförderung noch nicht beschlossen. Der Solaranlagenhersteller Belectric plant aber schon jetzt den Gang vor das Verfassungsgericht. Sollte der bisherige Gesetzesentwurf umgesetzt werden, „dann werden wir auf jeden Fall klagen“, sagte der Geschäftsführer Martin Zembsch dem Handelsblatt. Weitere Firmen würden sich voraussichtlich der Klage anschließen.
Begründet wird die Klage mit dem Zeitpunkt der Kürzung. Diese soll bereits ab dem 1.April gelten und auch für bereits genehmigte Anlage gelten. Das widerspreche dem Baurecht, da bei Großprojekten Fristen von den Unternehmen einzuhalten seien, heißt es in einem Gutachten, das Belectric in Auftrag gegeben hat. Diese seien auch mit der geplanten Übergangsfrist bis zum 1.Juni nicht einzuhalten. Notwendig sei eine Frist bis zum Jahresende.
Anfang März äußerte auch schon der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier verfassungsrechtliche Bedenken. Er kritisierte da bereits die abrupte Kürzung. (Zur Meldung)
${intro}