Heute will die Bundesregierung einen neuen Verordnungsentwurf vorlegen, in dem die Hühnerhaltung in ausgestalteten Käfigen bis 2035 festgeschrieben wird. Notwendig wurde dies durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 2010. Die Richter hatten damals über einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz entschieden und festgestellt, dass die bestehenden Regelungen zur Haltung von Legehennen verfassungswidrig sind. Rheinland-Pfalz hatte daraufhin im Februar diesen Jahres zusammen mit NRW und Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung von Legehennen verbindlich festzulegen.
Das Bundesagrarministerium hat nun eine Verlängerung der Kleingruppenhaltung bis 2035 vorgeschlagen. Damit trägt die Politik dem Wunsch vieler Geflügelhalter Rechnung, die gerade erst nach dem Verbot der konventionellen Käfighaltung in die tierfreundlicheren Systeme investiert haben.
Ganz anders sieht das erwartungsgemäß der Deutsche Tierschutzbund. Er spricht von einer Ohrfeige für den Tierschutz. "Aus unserer Sicht beinhaltet der sogenannte Bestandsschutz für bestehende Käfiganlagen bis 2035 eine inakzeptabel lange Frist", bewertet Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes den Verordnungsentwurf von Bundesministerin Ilse Aigner. Er fordert die Länderkammer auf, die Verordnung zu korrigieren. (ad)