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EU bei Veröffentlichung von Prämienempfängern weiter gespalten

Die Nennung von Zahlungsempfängern der EU-Agrarprämien bleibt ein heißes Eisen. Zwar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag nun überarbeitet, die Meinung der Mitgliedsländer bleibt aber dennoch gespalten. EU-Agrarkommissar Dr.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Nennung von Zahlungsempfängern der EU-Agrarprämien bleibt ein heißes Eisen. Zwar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag nun überarbeitet, die Meinung der Mitgliedsländer bleibt aber dennoch gespalten.


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EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos will bekanntlich alle Daten der Empfänger veröffentlichen, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die ursprüngliche Regelung wegen Datenschutzbedenken verworfen hat. Es soll künftig lediglich Bagatellschwellen in Höhe von 500 Euro bis 1 000 Euro für Kleinbetriebe geben, deren Daten dann zwar auch einsehbar wären, aber nur anonymisiert. Damit sieht Cioloş den EuGH-Bedenken ausreichend Rechnung getragen.


Großbritannien, Dänemark und Schweden wollen dagegen noch weiter gehen und fordern eine vollständige Veröffentlichung, auch der von Kleinlandwirten. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verlangte dagegen gemeinsam mit Frankreich, Österreich, Luxemburg, Irland und anderen eine Prüfung der Vorschläge durch den juristischen Dienst des Rats, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die CSU-Politikerin warf ferner die Frage auf, warum eine namentliche Nennung ausgerechnet in der Agrarpolitik erfolgen solle, wenn es in anderen Fonds, beispielsweise für die Regionalpolitik, auch ohne diese Maßnahme gehe. Private Daten sollten in allen Fonds gleichberechtigt behandelt werden.



Der österreichische Minister Nikolaus Berlakovich betonte, die Kommission schieße über das Ziel hinaus. Die detaillierte Veröffentlichung der Daten habe in der Vergangenheit überhaupt keinen Mehrwert gebracht, sondern lediglich eine Neiddebatte ausgelöst. „Wieso sollen die Nachbarn Nachbarn kontrollieren?“, fragte der Minister. Dafür gebe es Behörden. Zusammen mit Frankreich sprach er sich dafür aus, die Daten statistisch gebündelt und anonymisiert zu veröffentlichen. (AgE)

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