Mit Änderungen am Zulassungsverfahren soll die Patientenversorgung auf dem Lande verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat gestern das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland gefasst.
Wie der DBV mitteilt, setzten die Mediziner und Krankenversicherer Vorgaben des Gesetzgebers um, die die Bundesregierung vor einem Jahr im Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht hatten.
Nach dem Beschluss des Selbstverwaltungsorgans wurde der Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten nun neu festgelegt. Ziel der neuen Bedarfsplanung sei es, die medizinische Versorgung besser steuern zu können und Zulassungsmöglichkeiten für Mediziner genau dort auszuweisen, wo sie benötigt werden.
Nach einer ersten Einschätzung des DBV, gehe der Beschluss zwar in die richtige Richtung. Der Bauernverband stellt jedoch fest, dass eine noch so genaue Planung nur zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land führen kann, wenn Ärzte tatsächlich bereit sind, ihre Praxen auf dem Land zu betreiben.
„Planstellen allein versorgen noch keine Menschen“ heißt es beim DBV. Daher sei es notwendig, alle Beschlüsse zeitnah auf ihre Wirkung zu überprüfen und Maßnahmen fortzusetzen, die die Weiterführung und Eröffnung von neuen Arztpraxen auf dem Lande sichern. (ad)
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