Ihre Forderung nach einer Berücksichtigung der Belange der hiesigen Agrar- und Ernährungswirtschaft in einem möglichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA haben die Länderagrarminister bekräftigt. Ziel müsse ein ausgewogenes Abkommen und die Wahrung des hohen Verbraucherschutzniveaus der EU sein, heißt es in einem Beschluss, den die Minister bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Würzburg gefasst haben.
Sie weisen darauf hin, dass dem vorsorgenden Verbraucherschutz gerade bei Lebensmitteln und Futtermitteln eine besonders hohe Bedeutung zukomme. Das Vorsorgeprinzip dürfe in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Dies gelte insbesondere für die strikten Regelungen in der EU für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), das Klonen zur Lebensmittelproduktion sowie das Verbot des Einsatzes leistungssteigender Hormone in der Tierproduktion und die Behandlung von Lebensmitteln mit Substanzen, die in der EU verboten sind wie etwa gechlortes Hähnchenfleisch. (AgE/ad)