Die Bundesregierung will das bestehende Marktstrukturgesetz durch ein sogenanntes „Agrarorganisationengesetz“ ablösen. Das hat Agrar-Staatssekretär Peter Bleser vergangene Woche im Ernährungsausschuss des Bundestages bestätigt.
Laut Bleser erfordert im Wesentlichen die Umsetzung des Brüsseler Milchpakets die Neuregelung. Dazu bedürfe es einiger verfahrenstechnischer Regelungen, insbesondere wegen erforderlicher Meldungen an die EU-Kommission. Zudem verweisen Fachleute auf den ohnehin bestehenden Anpassungsbedarf des Marktstrukturgesetzes. Es sei auf die Durchführung von EU-Recht auszurichten. Zudem müsse die Anerkennung von Branchenverbänden geregelt werden.
Mit dem geplanten Gesetz soll insgesamt die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden geregelt werden. Ausdrücklich soll die Kartellfreistellung der Erzeugerorganisationen beibehalten werden. Der Staatssekretär betonte, sein Ressort habe bislang lediglich einen Diskussionsentwurf erarbeitet. Einen politisch abgesegneten Referentenentwurf gebe es noch nicht. Das Ministerium will seinen Referentenentwurf den Angaben zufolge in den kommenden Wochen vorlegen. Anschließend soll das formelle Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. (AgE)