Als ein „Signal an eine mittelständisch-bäuerliche Landwirtschaft” hat Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloosdas Konzept seines Hauses zur Umsetzung der Beschlüsse zur Agrarreform bezeichnet.
Von der vorgeschlagenen zusätzlichen Förderung der ersten Hektare im Rahmen der Ersten Säule profitieren laut Kloos Betriebe mit einer Fläche bis rund 80 ha. Bekanntlich soll für ersten15 ha eines Betriebes ein Zuschlag von jeweils 50 Euro, für die nächsten 15 ha von 30 Euro gezahlt werden. Insgesamt werden dafür etwa 5 % der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen beansprucht.
Auch die Junglandwirteförderung mit einem Zuschlag von 50 Euro/ha bis zur Förderobergrenze von 90 ha pro Betrieb wirke in diese Richtung. Gleichzeitig komme man den neuen Ländern entgegen, indem an der bisherigen Verteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung und deren vergleichsweise hohen Anteilen daran nicht gerüttelt werden solle.
Der Staatssekretär sieht die aktuelle Reform in der Kontinuität früherer Beschlüsse zur Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik. An der angestrebten stärkeren Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik habe sich im Grundsatz nichts geändert. Kloos räumt aber ein, dass „einige Elemente” problematisch seien und einen Rückschritt darstellten. Dies gelte für die Entscheidung, dem Parlament ein Mitspracherecht bei der Festsetzung von Interventionspreisen einzuräumen, ebenso wie für die Beibehaltung von gekoppelten Prämien. „Wir haben nicht alles erreicht”, so Kloos. Insgesamt weise die Reform jedoch in die richtige Richtung. (AgE)