Die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird erleichtert. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-Neuorganisationsgesetz) zu, mit dem der Rechtszustand wieder hergestellt wird, wie er bis 2010 bestanden hat.
Damit ist nunmehr eine Befreiung von der Alterskassen-Mitgliedschaft nach Eheschließung wieder unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung möglich. Zwischenzeitlich war eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse nur erreichbar, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung gestellt wurde. In rund 2 000 Fällen hatten junge Ehepaare diese Meldung versäumt. Dadurch waren Beitragsnachforderungen in Höhe von insgesamt rund 6 Mio Euro aufgelaufen. Die sind nun endgültig vom Tisch.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Gesetzesänderung, die maßgeblich auf sein Betreiben zustande kam. Seinen Angaben zufolge erfährt die Alterskasse inzwischen aufgrund eines Datenaustauschverfahrens zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterskasse frühzeitig von einer Eheschließung. Dies ermögliche dem Versicherungsträger, die Versicherten rechtzeitig über die eingetretene Versicherungspflicht und Möglichkeiten der Befreiung davon zu informieren. AgE