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Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen weiter versicherungsfrei

Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung der Ausnahme für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Pflichtversicherungsgesetz um zwei Jahre bis 2014 vor. Dies hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung der Ausnahme für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Pflichtversicherungsgesetz um zwei Jahre bis 2014 vor. Dies hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen können damit weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden, was in der Regel einfacher und günstiger als im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich ist.


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Zuletzt stand die Ausnahme im Pflichtversicherungsgesetz Ende 2007 auf dem Prüfstand. Damals wurde sie aber um fünf Jahre verlängert, nun nochmals um zwei Jahre. Der Bauernverband begründet seine Haltung damit, dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung darstelle, die mit keinem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Die Einführung der Pflichtversicherung für diese Fahrzeuge hätte Mehrkosten von mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet. Ziel bleibe damit die komplette Entfristung der Regelung, um eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung zu erreichen, so der DBV. (ad)

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