Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat am Dienstag in einer Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) den Gesetzgeber aufgerufen, die landwirtschaftliche Fläche besser zu schützen. Täglich würden immer noch etwa 80 ha für die landwirtschaftliche Nutzung unwiederbringlich verloren gehen. Der DBV unterstützt deshalb das Ziel der Novelle, die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu stärken, um die Neuinanspruchnahme von Flächen für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig fordert er eine stringente Formulierung im Gesetz.
Es sei nicht ausreichend, so der DBV weiter, das Führen von Flächen- und Leerstandskatastern zur Ermittlung des Innenentwicklungspotentials lediglich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Es sei vielmehr notwendig, die Kommunen dazu zu verpflichten. Nur wenn anhand von Flächen- und Leerstandkatastern nachgewiesen wird, dass ein Bauvorhaben im vorhandenen Innenbereich nicht verwirklicht werden kann, darf eine Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen, fordert der DBV.
Zum privilegierten Bauen im Außenbereich für die Landwirtschaft stellt das Präsidium fest, dass diese Regelung für die Landwirtschaft unverzichtbar ist. Gerade die Tierhalter, von denen zwei Drittel der Wertschöpfung der deutschen Landwirtschaft stammen, seien darauf angewiesen, dass die Privilegierung nach Paragraf 35 BauGB weiterhin für alle Stallbauvorhaben im Außenbereich gilt. Der Gesetzentwurf vermenge auf unzulässige Weise Baurecht mit Umweltrecht. Dadurch würden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert.