Vom 2. bis 4. April kommen die 16 Länderagrarminister mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Cottbus zu ihrer Frühjahrskonferenz (AMK) zusammen. Ein Schwerpunktthema werden die abschließenden Beratungen über die Umsetzung der ab 2015 neuen EU-Agrarpolitik sein, und hier vor allem das Greening.
Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) fordert die Agrarminister dabei auf, die Zusagen an die Bauern für ein praxistaugliches Greening einzuhalten. "Dies war einstimmiger Beschluss der Münchner Sonderagrarministerkonferenz vom 4. November 2013“, betont er.
Heidl erinnert daran, dass einschließlich der grünen Agrarminister der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz vor wenigen Monaten im Ergebnisprotokoll der Sonder-AMK ein praxistaugliches Greening festgehalten wurde. Im Protokoll heißt es: „Im Rahmen des Greenings sollen die Umsetzungsoptionen aus der Liste der ökologischen Vorrangflächen im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Es müssen auch produktive Flächennutzungen mit wirkungsvollen Beiträgen zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz möglich bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass die Aufwüchse der ökologischen Vorrangflächen genutzt werden dürfen – z.B. für landwirtschaftliche und energetische Zwecke oder für die Hütetierhaltung.“
Zwischenfrüchte auf Vorrangflächen verbieten?
Mit Entsetzen habe der Bauernpräsident die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrats zum Entwurf des deutschen Direktzahlungengesetzes vergangene Woche verfolgt. „Ich mahne alle Bundesländer, das Vertrauen bei den Bauern nicht zu brechen, da einige aktuelle Forderungen die Leitlinie der AMK für ein praxistaugliches Greening unterlaufen würden“, erläutert Heidl.
Es könne nicht sein, dass Länder wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz fordern, Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen verbieten. Diese Früchte tragen auch zu mehr Biodiversität und Bodenbegrünung bei. Ein Verbot für nutzungsintegrierte Greeningumsetzungen mit ausreichender Nährstoffversorgung und mit Schutz gegen Krankheiten oder Schädlingen würde den sinnvollen Anbau von Stickstoff bindenden Pflanzen, wie zum Beispiel Erbsen oder Ackerbohnen auf ökologischen Vorrangflächen zunichte machen. Die Pflanzen sind Bienenfutter und würden zusätzlich die Importe von Eiweißfuttermitteln für die heimische Nutztierhaltung weiter verringern.
„Die Forderungen dieser Ländergruppe würden für die vom Greening betroffenen Bauern letztlich eine Stilllegungspflicht von mehreren tausend Hektaren in Bayern bedeuten“, sagt Heidl. Das könne nicht sein, da die Bauern ihre Flächen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen brauchen. Beim Aspekt Dauergrünland stünden zudem Forderungen zur Diskussion, die anstelle von einer 1:1-Umsetzung des EU-Rechts massive, nationale Verschärfungen vorsehen. „Die Bauern lehnen nationale Alleingänge entschieden ab“, sagt Heidl.