Für eine wirksame Bodenschutzgesetzgebung auf europäischer Ebene hat Prof. Hans-Jörg Vogel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) geworben. „Seit 2006 wird in der EU über eine Bodenschutzrichtlinie debattiert, ohne wirklich zu Ergebnissen zu kommen“, monierte Vogel im Rahmen der internationalen Boden-Konferenz „Global Soil Week“ vergangene Woche in Berlin.
Neben Frankreich, Großbritannien und Österreich werde diese von den meisten Mitgliedstaaten unterstützte Initiative aber vor allem von der deutschen Bundesregierung mit verschiedenen Argumenten nach wie vor blockiert: So verstoße eine EU-Bodenschutzgesetzgebung angeblich mangels Europabezugs gegen das Subsidiaritätsprinzip oder sie verursache erhebliche administrative Lasten, ohne dass ein Kosten-Nutzen-Verhältnis ersichtlich sei.
Dabei steht laut Vogel außer Frage, dass Böden über die Rückkopplung mit dem Klima und sozioökonomischen Aspekten tatsächlich eine überregionale Bedeutung haben. Ein Kosten-Nutzen-Verhältnis sei dagegen schwerer zu ermessen. Während die Kosten einigermaßen abgeschätzt werden könnten, fehlten die Instrumente, um den Nutzen zu quantifizieren. Das Verhältnis werde damit oft von den jeweiligen Interessen bestimmt.
Nach Einschätzung des UFZ-Wissenschaftlers steht das deutsche Bodenschutzrecht im europäischen Vergleich noch gut da. Der vorsorgende Bodenschutz kommt nach seiner Meinung aber auch hier noch zu kurz. So sei der Flächenverbrauch in Deutschland mit etwa 90 ha pro Tag nach wie vor ungebremst. Man könne auch klar erkennen, dass der Flächenverlust eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammenhänge. Während diese jedoch hierzulande regelrecht „heilig“ sei, fehle dem Boden eine entsprechende Lobby. „Dieser Zusammenhang zwischen Konjunktur und Versiegelung ist für den Boden gefährlich“, warnte Vogel. In diesem Punkt fehle es deshalb noch an Aufklärung. (AgE)