Die wichtige Rolle seiner Mitgliedsunternehmen auf dem Bodenmarkt hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß, hervorgehoben. „Das Flächenmanagement der Landgesellschaften ist eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen Anforderungen an den Boden gerecht zu werden“, sagte Boß in einem Gespräch mit AGRA-EUROPE.
Die Tätigkeit der Landgesellschaften unterstütze die Agrarstrukturentwicklung, gewährleiste eine landwirtschaftsverträgliche Bereitstellung von Flächen für Infrastrukturvorhaben und trage zur Entschärfung von Landnutzungskonflikten bei. Der BLG-Vorsitzende bezeichnete eine hinreichende Bodenbevorratung als unerlässlich. Gleichzeitig wies er Befürchtungen zurück, eine Ausdehnung der Haltefristen beim gesetzlichen Vorkaufsrecht, wie sie derzeit im Zusammenhang mit einer Neufassung des Grundstückverkehrsgesetzes in einigen Ländern diskutiert wird, würde den Landgesellschaften eine zu starke Stellung auf dem Bodenmarkt geben und der Flächenmobilität entgegenwirken.
Boß erwartet auch bei Haltefristen von acht bis zehn Jahren keine gravierende Ausweitung der Flächenbestände und begründet das mit den wirtschaftlichen Grenzen der Landgesellschaften sowie den Erfahrungen nach der Gesetzesnovelle in Baden-Württemberg. Gleichzeitig werde jedoch die präventive Wirkung des Vorkaufsrechts gestärkt, wenn auch ohne kaufbereiten Landwirt als Zweiterwerber das Vorkaufsrecht ausgeübt und ein sofortiger Weiterverkauf der Flächen nicht mehr gefordert werde.
Ungebrochenes Interesse von Nichtlandwirten an Agrarflächen
Wie aus dem BLG-Tätigkeitsbericht hervorgeht, belief sich der Bodenbestand der neun Landgesellschaften in Deutschland Ende 2014 auf insgesamt rund 61 000 ha. Über die meisten Flächen verfügt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mit zuletzt rund 26 600 ha. Die vier ostdeutschen Landgesellschaften kauften 2014 knapp 1 000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) und verkauften rund 2 200 ha LF. Im Westen wurden 2 170 ha erworben und rund 2 400 ha veräußert.
Nach Einschätzung von Boß hält der Druck auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt unverändert an. Ein untrügliches Zeichen dafür sieht er in der Inanspruchnahme des gesetzlichen Vorkaufsrechts. Laut BLG-Tätigkeitsbericht haben die Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht 2014 in 907 Fällen mit rund 5 885 ha geprüft. Das bedeute zwar einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr, räumte Boß ein. Dennoch sei das gestiegene Interesse von Nichtlandwirten an Agrarflächen unverändert hoch.
Ausgeübt wurde das Vorkaufsrecht von den Landgesellschaften in 204 Fällen mit rund 1 172 ha. Damit besteht nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geprüften Fällen und den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wurde. Ursache dafür sind die hohen Kaufpreise.
Wie der BLG-Vorsitzende erläuterte, finden Landgesellschaften zwar interessierte Landwirte, die die Flächen erwerben wollen; sie seien jedoch häufiger als früher nicht bereit oder in der Lage, die geforderten Kaufpreise zu bezahlen. Zusätzlich wirke sich die doppelte Grunderwerbssteuer preiserhöhend aus, die bei Ausübung des Vorkaufsrechts und bei späterem Erwerb der Flächen durch einen Landwirt fällig werde.