Brandenburg strebt ein Vermittlungsverfahren zu der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs an. In einem Antrag im federführenden Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates begründet die rot-rote Landesregierung in Potsdam ihre Forderung mit einer zu weitgehenden Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen.
Ihrer Auffassung zufolge sollte für Änderungen in Bestandsanlagen die Privilegierung nicht eingeschränkt werden. Solche Änderungen seien regelmäßig notwendig, um dem Stand der Technik zu folgen oder sich den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Wesentliche Änderungen erforderten in der Regel ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren. Dies könne jedoch ein Betrieb nicht durchlaufen, wenn das Baurecht als genehmigungsrelevanter Bestandteil fehle, heißt es im Antrag.
Eine Mehrheit für die brandenburgische Initiative gilt als unwahrscheinlich. Offen ist, ob Brandenburg in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag einen weiteren Anlauf unternehmen und einen Länderantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses stellen wird. Nachdem die Novelle des Baugesetzbuchs im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD beschlossen worden ist, wäre eine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren in der Länderkammer sehr überraschend. (AgE)
Hintergründe:
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