Über die Novelle des Tierschutzgesetzes deuten sich intensive Diskussionen im Bundesrat an. Der Agrarausschuss der Länderkammer beschloss in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag die Einrichtung eines Unterausschusses. Der wird sich den Angaben zufolge am 11. Juni 2012 in Berlin mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen.
Es wird erwartet, dass von Länderseite weitergehende Verschärfungen im Tierschutzrecht gefordert werden, als sie im Regierungsentwurf vorgesehen sind. In der strittigen Frage des Schenkelbrands beim Pferd dürfte die Position von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gestützt werden. Bislang war lediglich Schleswig-Holstein gegen ein Verbot. Diese Haltung dürfte sich nach dem zu erwartenden Regierungswechsel in Kiel ändern. Niedersachsen hatte sich zuletzt enthalten und auf weiteren Forschungsbedarf verwiesen.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Sollte der Vermittlungsausschuss jedoch mit Zwei-Drittel-Mehrheit angerufen werden, wäre die Koalition zu Zugeständnissen gezwungen, weil dieser Einspruch wiederum nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen werden könnte und dazu die Opposition gewonnen werden müsste. (AgE)
Hintergrund:
Bundeskabinett hat neues Tierschutzgesetz beschlossen (24.5.2012)