Die Bundeskompensationsverordnung droht zu scheitern. In der Sitzung des Bundesratsumweltausschusses letzte Woche in Berlin erhielt ein von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingebrachter Antrag eine Mehrheit, den Anwendungsbereich der Verordnung massiv einzuschränken. Danach sollen die vorgesehenen Regelungen lediglich für die zweite Ausbauwelle des Netzausbaus gelten und dabei auch nur für solche Höchstspannungsleitungen, deren Zulassung in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Begründet wird die Beschränkung mit dem notwendigen hinreichenden Vorlauf „für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe“. Für die Bundesregierung wäre eine solche weitgehende Einschränkung ihres Entwurfs dem Vernehmen nach nicht akzeptabel.
Die Verkündung einer „auf Fragmente zurechtgestutzten Verordnung“ sei nicht vorstellbar, heißt es auf Regierungsseite. Dort vermutet man politische Erwägungen in den Reihen von einigen rot-grün regierten Ländern, nachdem der Verordnungsentwurf eng zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden sei und weitere Verbesserungen im Bundesratsverfahren möglich gewesen wären. Im Agrarausschuss der Länderkammer hatten entsprechende Anträge eine deutliche Mehrheit bekommen.
Man sei höchst erstaunt über das gespaltene Abstimmungsverhalten von Länderministerien, die für Umwelt und Landwirtschaft zuständig seien, verlautete aus einem der beteiligten Bundesministerien. Dort hat man die Hoffnung, dass der Bundesrat sein für den 5. Juli vorgesehenes Votum noch einmal vertagt und in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Versuch einer Einigung unternommen wird. Voraussetzung dafür sei jedoch ein entsprechender politischer Wille. Dann könnte die Verordnung noch am 20. September beschlossen werden. (AgE/ad)
vgl.:
DBV fordert Nachbesserungen an Kompensationsverordnung (23.6.2013)