Die Bundesregierung spricht sich gegen eine gemeinsame EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie aus. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität – also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen – vereinbar sei.
Außerdem sei eine solche gesetzliche Bestimmung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden und würde hohe Folgekosten bedeuten. Der Bundesregierung sind zudem momentan auch keine neuen Entwürfe der EU-Kommission oder der EU-Präsidentschaft für eine neue Bodenschutzrichtlinie bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass sie einen hohen Bodenschutzstandard in allen Ländern sehr begrüße. Ihrer Meinung nach ist eine „Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie“ dafür aber ein ausreichendes Instrument. Daher sehe man auch derzeit keinen Änderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz, im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz. (ad)
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