Die Bundesregierung sieht weiterhin keine Veranlassung, die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) in Frage zu stellen. Das hat Agrar-Staatssekretär Peter Bleser jetzt der grünen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm geantwortet. Bleser verweist dazu auf das vom Bundestag im Februar dieses Jahres beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV): In diesem Zusammenhang sei die Hofabgabeverpflichtung mit breiter Mehrheit als „zeitgemäß” bestätigt worden. „Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, diese Frage erneut aufzuwerfen”, so der Staatssekretär.
Zuvor hatte bereits der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Edmund Geisen ein Festhalten der Koalition an der Hofabgabeklausel unterstrichen und dabei auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom März dieses Jahres verwiesen, in dem die Regelung als grundgesetzkonform eingestuft wurde. Gegen die Verpflichtung zur Abgabe des Betriebes als Voraussetzung zum Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente gibt es in einigen Regionen trotz einer Reihe von Lockerungen, die mit dem LSV-Neuordnungsgesetz beschlossen wurden, weiter massive Kritik. (AgE)
Hintergründe:
BDL für Beibehaltung der Hofabgabeklausel (7.3.2012)
Landtag NRW für grundlegende Reform der Hofabgabeklausel (13.2.2012)
Hofabgabeklausel bleibt mit leichten Anpassungen (10.2.2012)
Ring der Landjugend gegen Abschaffung der Hofabgabeklausel (1.2.2012)
NRW: SPD und Grüne wollen Hofabgabe-Klausel kippen (24.1.2012)