Heute berät der Bundesrat über den Entwurf der Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung.Damit sollen erstmals zentrale Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2010 bundeseinheitlich in die Praxis überführt werden.
So schreibt das Naturschutzgesetz vor, dass beim naturschutzrechtlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft die Agrarstruktur berücksichtigt und landwirtschaftliche Flächen geschont werden müssen. Entsiegelungs- und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen müssen vorrangig umgesetzt werden.
Das ist ein Fortschritt zu der bisherigen Regelung, meint der Bauernverband und fände es vollkommen unverständlich, wenn die Bundesländer den Entwurf heute nicht im Bundesrat durchwinken sollten. Denn genau das droht offenbar, nachdem der Umweltausschuss Änderungsvorschläge vorgelegt hat.
So wollen die Abgeordneten die Kompensationsverordnung nur auf den Netzausbau im Rahmen der Energiewende beschränken sowie den geplanten Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsbonus streichen. Auch den Anhang der Verordnung zur Umsetzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen, die kooperativ und effizient zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durchgeführt werden, will der Ausschuss streichen. Überhaupt höhlte die Mehrheit der Länder den Entwurf der Bundesregierung zur Bundeskompensationsverordnung weitgehend aus.
Der DBV erinnert daran, dass das Gesetz bereits über Wochen mit den Ländern und den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden diskutiert worden sei. Das Ziel der Schonung landwirtschaftlicher Flächen – in erster Linie bei Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, aber auch beim naturschutzrechtlichen Ausgleich – sei aber zu wichtig, als dass es im Wahlkampf unter die Räder geraten dürfe, kritisierte der Verband. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode sei immer noch zu machen. (ad)
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