Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die EU-Kommission auf, die heimische Öko-Landwirtschaft nicht durch die vorgesehene Revision der EU-Öko-Verordnung zurückzuwerfen. Die am Dienstag von EU-Kommissar Ciolos vorgestellten Pläne verfehlen nach Ansicht des Verbandes das vom Europäischen Rechnungshof angemahnte Hauptziel, die Effektivität der Kontrolle im Öko-Markt zu verbessern. Stattdessen drohe die geplante Verschärfung der Produktionsrichtlinien einen erheblichen Teil der Öko-Landwirtschaft zur Aufgabe zu zwingen.
Die derzeit geplante vollständige Überarbeitung und Verschärfung werde die ohnehin schon schleppende Entwicklung des Öko-Landbaus in Deutschland zum Erliegen bringen, befürchtet der Ökobeauftragte des DBV Graf von Bassewitz. Der DBV-Fachausschuss Öko-Landbau, in dem Öko-Bauern aus allen Bundesländern vertreten sind, fordere vielmehr eine Weiterentwicklung auf Grundlage der bestehenden EU-Öko-Verordnung. Vor allem die Kreislaufwirtschaft und damit der Nachhaltigkeitsaspekt müssen dabei zukünftig gestärkt werden. Daher sei das geplante Verbot der Öko-Teilbetriebsumstellung zu begrüßen.
In der Zielsetzung eines besseren Verbraucherschutzes sieht Graf von Bassewitz keinen Dissens mit der EU-Kommission. Hier müsse vor allem der Täuschungsschutz durch eine engere Kooperation zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bei der Öko-Kontrolle und eine schärfere Überwachung bei den Öko-Importen verbessert werden. Bei der Weitentwicklung der EU-Öko-Verordnung gelte es, die Belange des Verbraucherschutzes, der Nachhaltigkeit, des Tierwohles und der Öko-Bauern in Übereinstimmung zu bringen und durch einen europäischen Aktionsplan weiterzuentwickeln. Dem Tierwohl sei in der Öko-Verordnung Rechnung zu tragen durch die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung mit Nährstoffen wie Vitaminen, Mineralstoffen und essenziellen Aminosäuren.
Auch die Einhaltung strikter Rückstandshöchstgrenzen, wie es die EU-Kommission fordert, sei im Öko-Markt eine seit Jahren gelebte Praxis. Von Bassewitz forderte hierzu, dass zusätzliche gesetzliche Rückstandsauflagen im Rahmen eines staatlichen Öko-Monitorings kontrolliert und finanziert werden sollten. Bei unverschuldeten Rückstandsfunden zum Beispiel aus Umwelteinträgen, Altlasten oder Abdrift müsse aber der Öko-Status der betroffenen Flächen erhalten bleiben, um die betroffenen Landwirte vor staatlichen Regressforderungen der Öko-Förderung zu schützen.
Hintergrund:
Neue EU-Öko-Verordnung: Höhere Hürden für Bio-Bauern? (25.3.2014)
Praxisnahe Umgestaltung der EU-Ökoverordnung gefordert (23.3.2014)