Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes die Einführung einer Datenbank für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung beschlossen, auf die die Überwachungsbehörden der Länder Zugriff haben. Damit soll der Einsatz von Antibiotika transparenter werden und abnehmen.
Wie das Bundesagrarministerium mitteilt, erhalten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mehr Kontrollbefugnisse als bisher. Zudem wird der Austausch zwischen den Behörden verbessert. Die Behandlungshäufigkeit von Antibiotika in jedem einzelnen Betrieb wird künftig bundesweit erfasst und bewertet, bei Überschreitung des Durchschnittes folgen Prüf- und Handlungsverpflichtungen.
„Es muss alles getan werden, um den Antibiotika-Einsatz insgesamt zu reduzieren“, betonte Bundesministerin Ilse Aigner gestern in Berlin. „Die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes setzt an den entscheidenden Stellen an. Ich bin sicher: Diese Reform wird ihr Ziel nicht verfehlen. Voraussetzung ist, dass die Länder mitziehen und die neuen Vorschriften dann auch umfassend kontrollieren." Das Gesetz kann nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.
DBV hält Verschärfung für unangebracht
Übertrieben findet das der Deutsche Bauernverband und weist darauf hin, dass die deutschen Bauern bereits heute scharfen Vorschriften für den Arzneimitteleinsatz der Nutztierhaltung unterliegen. Dazu gehören die seit über 10 Jahren geltenden Dokumentationsvorschriften, die 7-Tage-Regel, das Verbot einer Notfallapotheke sowie die fast ausnahmslose Verschreibungspflicht und das Verbot des Interneteinkaufs. Eine weitere Verschärfung des Arzneimittelgesetzes nur für den Bereich der Lebensmittel liefernden Tiere wird die Überwachung enorm fordern, schätzt der Verband ein. Probleme mit resistenten Keimen im Humanbereich und in der Heimtierhaltung sollten dann ebenso stringent angegangen werden, so die Forderung.
Der DBV betont erneut, dass die Landwirte äußerst sensibel für das Thema „Resistenzen“ sind, unter anderem weil die Wirksamkeit der vorhandenen Mittel erhalten werden muss. Zudem seien die Landwirte selbst betroffen, wenn in ihren Tierbeständen resistente Keime auftreten. Durch die Einrichtung eines Antibiotikamonitorings innerhalb des QS-Systems im vergangenen Jahr hätten die Tierhalter bewiesen, dass sie sich der Verantwortung beim Thema Antibiotikaeinsatz stellen.
vgl:
Antibiotika: Neues Arzneimittelgesetz durch Ausschuss gewunken (28.3.2013)