Der Dioxin-Prozess gegen die früheren Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme (LBD) wird heute regulär fortgesetzt. Das Amtsgericht Vechta hat den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin Anette Klausing abgelehnt, weil dieser zu spät eingebracht worden sei, berichtet die Nordwest-Zeitung.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bereits den Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwältin Susanne Böhm wegen Verdachts auf Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger abgewiesen. Rechtsanwalt Frank Roeser, der den Angeklagten Karl Tepe verteidigt, hatte Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht „keine zur Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen erforderlichen konkreten Anhaltspunkte“. Roeser kündigte nun an, sein Mandant werde Beschwerde einlegen gegen die Entscheidungen.
Der Dioxin-Prozess wird nun heute fortgesetzt. Ein weitere Termin ist für den 6. Juni anberaumt. In Vechta müssen sich Karl T. und Bernard B., zwei ehemalige Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme, wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futterrecht vor Gericht verantworten. (ad)
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LBD Damme: Dioxin-Verfahren ausgebremst? (30.5.2013)