Als in einzelnen Punkten zu weitgehend und zu wenig an der Praxis orientiert kritisiert das Landvolk Niedersachsen die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung. Der Bauernverband sieht die gute fachliche Praxis als Garant für ein praxistaugliches Düngerecht und verweist auf die bisher schon praktizierten Berechnungen zum Düngebedarf der einzelnen Kulturen.
Die bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung der Kulturen auch zukünftig als Maßstab der Düngung herangezogen werden. Das Landvolk erinnert in diesem Zusammenhang an die Folgen des an den Klimawandel mit deutlich längeren Wachstums- und Vegetationszeiten. Dieser Effekt führe gegenüber früheren Jahren zu einem deutlich höheren Ertragsniveau mit entsprechendem Düngebedarf und setze flexible Ausbringungszeiten voraus.
Der Umweltausschuss des Verbandes hat die Vorschläge zur Novellierung des Düngerechtes inzwischen umfassend analysiert und intensiv diskutiert. Er fasst seine Vorbehalte in fünf Punkten zusammen. Vorsitzender Dr. Holger Hennies zählte dazu im Vorstand des Landvolkes Niedersachsen eine gegenüber den derzeitigen Vorschlägen einfachere Düngebedarfsermittlung.
Betriebe ohne Probleme mit den vorgesehenen Kontrollwerten sollten von den bürokratischen Dokumentationsvorgaben befreit werden. Die zurzeit im Verordnungsentwurf vorgesehene Kontrolle berge eine Fehleranfälligkeit, Landwirte könnten hier ohne böse Absicht in Fallen stolpern und mit empfindlichen Bußgeldzahlungen belegt werden.
Vehement wehrt sich das Landvolk gegen zahlreiche Hürden, die einen überbetrieblichen Nährstoffkreislauf behindern. Dazu zählt der Verband beispielsweise überzogene Anrechnungen für die Stickstoffdüngung bei der Weidehaltung sowie die Einschränkung der Herbstdüngung zu bestimmten Kulturen. Als überzogene Vorsorge lehnt er schärfere Regeln zur Phosphatdüngung sowie Extensivierungsvorschriften für bestimmte Standorte ab. Noch in diesem Jahr möchten die Landwirte wieder begründete Ausnahmeregeln für höhere Wirtschaftsdüngergaben erhalten.
Und schließlich muss nach Einschätzung des Berufsstandes das Düngerecht weiter auf bundesweit einheitlichen Regeln basieren, höhere Anforderungen könnten gegebenenfalls über kooperative Lösungen wie den Vertragswasserschutz umgesetzt werden.