Die Europäische Kommission will am Prinzip der namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern festhalten. Es soll künftig lediglich Bagatellschwellen für Kleinbetriebe geben. Das geht aus einem Entwurf der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hervor, der von der Kommission voraussichtlich in der letzten Septemberwoche als offizieller Vorschlag präsentiert wird.
Danach soll die Entscheidung, ob ein landwirtschaftlicher Beihilfeempfänger mit Namen im Internet veröffentlicht wird, von der Höhe der Zahlungen abhängen. Die Mitgliedstaaten sollen sich dafür an den Schwellen orientieren, die sich aus der geplanten Kleinerzeugerregelung ergeben. Das wären nach derzeitigem Verhandlungsstand maximal 1000 Euro pro Jahr. Für Deutschland würde das bedeuten, dass jene 75 % bis 80 % der Betriebe, die darüber hinausgehende Beihilfen erhalten, weiter veröffentlichungspflichtig wären. Der Anteil der Kleinbetriebe ist typischerweise höher in den Mittelmeerländern - mit Ausnahme Frankreichs - sowie in den östlichen EU-Staaten.
Cioloş hält daran fest, dass nicht nur die Beihilfen für juristische Personen ins Internet gestellt werden - wie derzeit als Übergangslösung der Fall -, sondern auch die Unterstützung natürlicher Personen mit Namen und Vornamen, dem Ortsnamen und der Postleitzahl. Genannt werden müssten Direktzahlungen und Beihilfen aus der ländlichen Entwicklung einschließlich des nationalen Kofinanzierungsanteils. Die Informationen sollen zwei Jahre lang online bleiben. Die Beihilfen von Empfängern, die unter den Kleinerzeugerschwellen bleiben, würden anonymisiert veröffentlicht. (ad)