EU-weit zugelassene oder derzeit in der Warteschleife des Verfahrens befindliche gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in Deutschland künftig auch mit dem Segen Brüssels nicht mehr kommerziell angebaut werden.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, akzeptierten die betroffenen Unternehmen innerhalb der 30-Tage-Frist den von Berlin Ende September gestellten Antrag, das deutsche Hoheitsgebiet im Rahmen der Phase 1 der Opt-out-Richtlinie vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen.
„Wir haben unser Ziel erfolgreich erreicht“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin. Er bezeichnete dies als Ergebnis der aktiven Kooperation von Bund und Ländern in der ersten Phase des Prozesses. „Das bestätigt meine Linie, dass in dieser bedeutenden Frage Bund und Länder in der gemeinsamen Verantwortung sind. Bund und Länder müssen jetzt für zukünftige Zulassungsverfahren eine belastbare gesetzliche Grundlage schaffen, die den Anbau in Deutschland untersagt“, so Schmidt. Dazu sei bereits im Februar ein Gesetzentwurf vorgelegt worden.
Der Anbau der Maislinie MON810 ist hierzulande bereits seit 2009 untersagt. Begründet ist dieses Verbot allerdings mit - grundsätzlich anfechtbaren - Umweltschutzbedenken wegen einer angeblichen Gefährdung beispielsweise von Wasserflöhen und des Zwei-Punkt-Marienkäfers. Die jetzige Opt-out-Lösung soll mehr Rechtssicherheit bieten.
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