Die EU-Kommission will im ungeklärten Streit über die Neuzulassung von Glyphosat Zeit gewinnen. Am 6. Juni sollen die EU-Mitgliedstaaten für die dritte Verlängerung der alten Zulassung stimmen. Das stellt die Bundesregierung auf die nächste Probe.
Für den 6. Juni hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten zu einer außerplanmäßigen Sitzung des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel geladen. Einziger Programmpunkt der Agenda, die top agrar vorliegt, ist das Zulassungsverfahren für Glyphosat. Die Mitgliedstaaten sollen darüber befinden, ob die aktuelle Zulassung für den Herbizid Wirkstoff, die am 30. Juni ausläuft, zum dritten Mal verlängert wird. Bisher hat die EU-Kommission das schon zweimal für 6 Monate gemacht. Nun ist im Gespräch Glyphosat zunächst nach den bestehenden Regeln für zwei weitere Jahre zu genehmigen.
Verlängerung würde für Landwirte zunächst Sicherheit bedeuten
Für die Landwirte würde das zunächst Sicherheit für die weitere Anwendung des Herbizid Wirkstoffes bringen. Das seit mehreren Jahren laufende neue Zulassungsverfahren für den Wirkstoff würde dann jedoch erst einmal auf Eis liegen. Mit der Maßnahme will die EU-Kommission vermutlich warten, bis die Einschätzung der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über Glyphosat und sein Potenzial Krebs zu erregen, vorliegt. Deren Ergebnis wird für Ende 2017 erwartet.
Zustimmung der Bundesregierung ungewiss
Die Bundesregierung bringt das erneut unter Handlungsdruck. Denn auch für die Verlängerung der alten Zulassung muss es eine Einigung zwischen Union und SPD geben. Anfang der Woche hatte jedoch die SPD klar gemacht, dass sie aus Gründen der Vorsorge auch keiner befristeten Verlängerung der alten Zulassung zustimmen wird. Solange die ECHA Einstufung nicht vorliege, sei nach europäischem Recht offen, ob Glyphosat krebserzeugend ist oder nicht, hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die SPD-Position umschrieben. Damit würde die Bundesregierung sich aus heutiger Sicht erneut bei der Abstimmung enthalten müssen.
Grüne bemängeln fehlende Auflagen
Die Grünen halten den Vorschlag der EU-Kommission für "nicht überzeugend". Sie stoßen sich daran, dass die etwa im Neuzulassungsverfahren bereits ausgehandelten Auflagen für den Einsatz von Glyphosat bei einer einfachen Verlängerung der alten Zulassung nicht berücksichtigt werden. "Verlängerung statt Neuzulassung, ohne jede Einschränkung, Nein", positionierte sich der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner.
Hintergründe:
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