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Entscheidung über EHEC-Entschädigung voraussichtlich diese Woche

Die Europäische Kommission will an diesem Mittwoch ihren Vorschlag über die Höhe des Schadensausgleichs für die Gemüseerzeuger in den einzelnen Mitgliedstaaten unterbreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schadensmeldungen der Mitgliedsländer keine Ungereimtheiten aufweisen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Europäische Kommission will an diesem Mittwoch ihren Vorschlag über die Höhe des Schadensausgleichs für die Gemüseerzeuger in den einzelnen Mitgliedstaaten unterbreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schadensmeldungen der Mitgliedsländer keine Ungereimtheiten aufweisen. Sollte die EU-Kommission zur Festlegung der ausgleichsberechtigten Schadenshöhe ergänzende Informationen aus den Mitgliedstaaten benötigen, würde sich das Verfahren entsprechend verzögern. Eine Frist für die Entscheidung gibt es nicht.


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Bekanntlich mussten die Gemüseerzeuger ihre Anträge auf Teilentschädigung der Umsatzeinbußen, die sie im Zusammenhang mit EHEC-Infektionen ausgesprochenen Verzehrswarnungen erlitten haben, bis zum 11. Juli bei den zuständigen nationalen Behörden einreichen.


Insgesamt stehen 210 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen rund die Hälfte der Einnahmeausfälle für die Gemüseerzeuger in der EU ausgeglichen werden sollen. Übertreffen die Schadensforderungen die bereitgestellten Mittel, wird der Ausgleichsbetrag für die Mitgliedstaaten anteilig gekürzt.


Die Gemüseerzeuger in Mecklenburg-Vorpommern fordern als Ausgleich für die erlittenen Umsatzeinbußen insgesamt 3,43 Mio Euro. Rumänien beziffert seine Umsatzeinbußen bei den Gemüseanbauern auf 1,46 Mio Euro. Spaniens Gemüseproduzenten fordern 88 Mio. Euro. (AgE)

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