Das Europaparlament (EP) unterstützt keine nationalen Alleingänge, welche die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln verbieten wollen. Für den Agrarhandel mit GVO-Futterrohstoffen ist das eine Entwarnung. Nun soll die EU-Kommission nacharbeiten.
Das Europaparlament lehnte am Mittwoch einen solchen Vorschlag der Europäischen Kommission komplett ab. Die Vorlage des EU-Kommissars für Gesundheit hätte den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben, die Verwendung von GVO in Futtermittelrohstoffen zu verbieten. Das hätte weitreichenden Einfluss etwa auf den Import von zum Beispiel GVO-Soja in die EU gehabt. "In einem Binnenmarkt, in dem es keine Grenzkontrollen gibt, ist es irrsinnig zu glauben, dass einzelne Mitgliedsstaaten den Import von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln überwachen können", begründete der EP-Abgeordnete Martin Häusling von den Grünen das Votum der Parlamentarier.
Das EP forderte die EU-Kommission in der Abstimmung auf, einen neuen Vorschlag zur Änderung des Zulassungsverfahrens für GVO-Rohstoffe für alle EU-Mitgliedstaaten vorzulegen. Die Grünen-Fraktion im EP verlangte gleichzeitig ein Moratorium, nach dem bis zu einem neuen Vorschlag der EU-Kommission keine weiteren GVO Lebens- und Futtermittel für den europäischen Markt zugelassen werden sollten.
Ein Bündnis von europäischen Futtermittel- und Agrarverbänden äußerte sich erleichtert hinsichtlich der Entscheidung des EP. Die Erlaubnis von nationalen Verboten hätte gegen die Prinzipien des europäischen Binnenmarktes verstoßen, heißt es ebenfalls in der Reaktion der Verbände, zu der auch der europäische Bauernverband Copa und der europäische Genossenschaftsverband Cogeca gehören.
Für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gibt es in der EU bereits die Möglichkeit national Verbote auszusprechen. In Deutschland steckt die Umsetzung des auch als „Opt out“ bezeichneten Verfahrens derzeit im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fest. Grund ist, dass der Bundesrat sich für ein bundesweit einheitliches Anbauverbot ausgesprochen hat. Das BMEL will jedoch, dass sowohl der Bund als auch die Länder entscheiden dürfen, ob sie Anbauverbote erlassen wollen.