Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle fordert die deutsche Geflügelwirtschaft eine bundesweite Aufstallungspflicht für sämtliche Geflügelbestände. „Es geht jetzt vor allem darum, eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus bestmöglich zu verhindern“, sagt Dr. Thomas Janning, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG).
Die deutschen Geflügelhalter seien durch die aktuellen Vogelgrippe-Fälle in hohem Maße alarmiert und sensibilisiert und setzten alles daran, ihre Bestände zu schützen und die Tiere gesund zu halten, so Janning: „Die Stallpflicht ist dabei ein überaus wichtiger Baustein in Ergänzung zu den umfassenden Biosicherheitsmaßnahmen, die von den deutschen Geflügelhaltern penibel umgesetzt werden.“
Eine risikobasierte Einzelfallbetrachtung fordert der ZDG allerdings für den Wirtschaftsbereich der Gänsehaltung, in welchem das Einstallen angesichts einer fast ausschließlich in Freilandhaltung praktizierten Gänsehaltung nur schwer zu realisieren sei. „Eine allgemeine Stallpflicht würde die Halter vor enorme wirtschaftliche und praktische Herausforderungen in der Herdenführung stellen, hier muss sorgfältig im Einzelfall abgewogen werden“, so Janning.
Verdacht auf Vogelgrippe in einem privaten Nutztierbestand
In Mecklenburg-Vorpommern liegt unterdessen der erste Verdacht auf Vogelgrippe in einem privaten Nutztierbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald vor. Dabei handelt es sich um einen kleinen Bestand von 58 Hühnern und Enten. Dieser wurde bereits gekeult. Kadaver-Proben werden aktuell im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei auf den Subtyp H5 untersucht.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorfall momentan noch um eine unbestätigte Verdachtsmeldung handelt. Dennoch: „Alleine der Verdacht bestätigt mich darin, dass die Lage ernst ist und es im Sinne des Tierseuchenschutzes die richtige Entscheidung war, eine landesweite Aufstallungspflicht zu verhängen“, sagte er weiter.
Auch betonte er noch einmal: „Wir haben es hier mit einem hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Virus zutun. Alle Geflügelhalter sind dazu verpflichtet die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um potentielle Infektionsherde auszuschalten.“