Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Gegen höhere Modulation klagen?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat Zweifel, ob die Anhebung der Modulation der Betriebsprämien rechtmäßig ist.Während Landwirte in den meisten Bundesländern einfach Widerspruch einlegen können, müssen sie in NRW und Niedersachsen klagen. Doch lohnt sich das? Wie sind die Aussichten und was kostet das? Hier die Antworten.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Zweifel, ob die 2008 in Brüssel beschlossene Anhebung der Modulation der Betriebsprämien (auf 9 % in 2011 und auf 10 % in 2012 jeweils ab 5.000 Euro Betriebsprämie) sowie die Sonder-Modulation von 4 % für Betriebe mit mehr als 300.000 Euro Direktzahlungen rechtmäßig ist.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Gericht sieht den Vertrauensschutz, das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz beeinträchtigt und hat die Vorschriften deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Sollte der EuGH die Vorschriften tatsächlich für rechtswidrig erklären, würde wieder der ursprünglich  Modulationssatz von 5 % gelten und die Sonder-Modulation ganz entfallen. Das hätte zur Konsequenz, dass viele Betriebe Geld zurückbekämen.



Das bringt die Landwirte nun in Zugzwang, ob sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen sollen. In den meisten Bundesländern reicht dazu zunächst ein einfacher Widerspruch. Das gilt allerdings nicht für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hier haben die Landesregierungen das Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass die Landwirte auf eigenes Risiko direkt Klage gegen den Betriebsprämienbescheid einreichen müssen.



Eine Klage ist auch deswegen notwendig, weil es das Bundeslandwirtschaftsministerium abgelehnt hat, die Auszahlungsbescheide von Amtswegen zu korrigieren, wenn der EuGH der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt folgt. Eine gleichlautende Anfrage beim NRW-Landwirtschaftsministerium laufe noch, berichtet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Voraussichtlich werde das Land aber nicht anders entscheiden als der Bund. Bei Steuerbescheiden ist eine Korrektur von Amtswegen dagegen durchaus üblich ist.



Ob eine Klage sinnvoll ist, müsse jeder Landwirt selbst unter Abwägung der Erfolgsaussichten und der Prozesskosten entscheiden, so der WLV. Wie die Entscheidung des EuGH ausfallen wird, könne zurzeit niemand abschätzen.



Welche Kosten auf einen Kläger zukommen, richtet sich nach dem Streitwert. Als Streitwert gilt der Betrag, der sich aus dem verminderten Modulationssatz ergibt. Neben den Gebühren fallen zudem Kosten für die anwaltliche Vertretung an. Übernimmt der WLV-Kreisverband die Vertretung, stellt er seinen Aufwand gemäß Kostenordnung in Rechnung. Dieser liegt bei mindestens 70 Euro (eine Beratungsstunde zu 60 Euro zzgl. Auslagen). Sollte der EuGH die Modulationsregelung bestätigen, kann die Klage zurückgenommen werden. Dann reduzieren sich die Gerichtskosten auf ein Drittel.


So ermittelt sich der Streitwert


Bei einem Anspruch auf Direktzahlungen von zum Beispiel 20.000 Euro ergibt sich für das Jahr 2011 folgende Rechnung:

  • Abzug von 5.000 Euro, die nicht der Modulation unterliegen: 20.000 Euro – 5.000 Euro = 15.000 Euro
  • Bei einem Modulationssatz von 9 % erfolgt Kürzung der 15.000 Euro um 9 %: 15.000 Euro * 0,09 = 1.350 Euro
  • Bei einem Modulationssatz von 5 % erfolgt Kürzung der 15.000 Euro um 5 %: 15.000 Euro * 0,05 = 750 Euro
  • Bei einem Anspruch auf 20.000 Euro Direktzahlungen hätte ein Betrieb bei einem verringerten Modulationssatz in Höhe von 5 %t in 2011 also 600 Euro mehr (15.000 Euro * 0,04 = 600 Euro) ausbezahlt bekommen.


Die Tabelle zeigt beispielhaft die Streitwerte für verschiedene Direktzahlungsbeträge und

beziffert die daraus resultierenden Gerichtskosten. (ad)



Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.