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„Gelbe Karte“ darf nicht zusätzliche Kontrollen nach sich ziehen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die von EU-Agrarkommissar Hogan angekündigten weiteren Schritte zur Entbürokratisierung und Vereinfachung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Teilen positiv und in Teilen skeptisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die von EU-Agrarkommissar Hogan angekündigten weiteren Schritte zur Entbürokratisierung und Vereinfachung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Teilen positiv und in Teilen skeptisch.


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Positiv bewertet der DBV die Einführung einer sanktionsfreien Korrekturmöglichkeit bis maximal 35 Kalendertage nach dem Antragsschluss. Dies könne bei der anstehenden Umstellung auf eine Geodatenbasierte Antragstellung in der Agrarförderung hilfreich sein, so der DBV. Nunmehr stünden Bund und Länder in der Verantwortung, diese Möglichkeit auch anzuwenden und die Landwirte frühzeitig auf unbeabsichtigte Fehler in den Karten etc. hinzuweisen.

 

Skeptisch beurteilt der DBV hingegen die Einführung eines „Gelbe-Karte-Systems“. Demnach soll bei einer erstmaligen Flächenübererklärung von nicht mehr 10 Prozent die ermittelte Sanktion auf die Hälfte reduziert werden. Hier kritisiert der DBV, dass alle betroffenen Antragsteller im folgenden Jahr einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen werden sollen.

 

Der DBV weist darauf hin, dass bisher die Kontrollergebnisse im laufenden Antragsjahr Grundlage für die Antragstellung des Landwirts im folgenden Jahr sind. Bei Landwirten mit „gelber Karte“ wäre eine Kontrolle im Folgejahr nicht mehr über die Form der Fernerkundung möglich. Vielmehr wäre eine tatsächliche Vor-Ort-Kontrolle mit zusätzlichem Aufwand für Landwirte und Kontrollbehörden erforderlich.

 

Der DBV fordert, negative Nebeneffekte der Vereinfachung wie zum Beispiel zusätzliche Vor-Ort-Kontrollen und unter Umständen verzögerte Auszahlungen zu vermeiden.


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