Die Verhandlungen um die Möglichkeit nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen gehen weiter. Am vergangenen Freitag präsentierte die dänische Ratspräsidentschaft den Delegationen der Mitgliedstaaten einen überarbeiteten Kompromissvorschlag.
Bekanntlich will Dänemark den Mitgliedstaaten gestatten, mit dem Hersteller eines GV-Produkts zu vereinbaren, dass das nationale Territorium ganz oder teilweise von der Anbauzulassung ausgenommen wird. Jetzt wurde präzisiert, dass eine entsprechende Vereinbarung vor dem Abschluss des EU-weiten Zulassungsverfahrens getroffen werden soll, und zwar spätestens 30 Tage nach dem Erscheinen des Bewertungsberichts der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Mitgliedstaat müsste bei diesem Vorgehen - im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission - keine besonderen Gründe für das Ausscheren angeben. Wenn sich das Unternehmen darauf einlässt, müssten lediglich die Kommission und die übrigen Länder zügig informiert werden.
Davon unberührt bliebe das Recht eines Mitgliedstaats, den Anbau einer GV-Mais- oder Sojalinie nach der EU-weiten Zulassung ganz oder teilweise zu untersagen. In diesem Fall müssten jedoch schlüssige Gründe genannt werden, insbesondere befürchtete Umweltauswirkungen, die über die EFSA-Bewertung hinausgehen, negative Effekte auf die Landnutzung beziehungsweise die Stadt- und Landschaftsplanung, sozioökonomische Gründe oder die Gefährdung der Koexistenz, gerade im Hinblick auf bestimmte geschützte Spezialitäten. Darüber hinaus wären weitere Motive denkbar, soweit sie mit dem EU-Recht vereinbar sind. (AgE)