Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes strikt ab. Forderungen nach längeren Arbeitszeiten für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, die die Arbeitgeber im Zuge der Diskussion um die Regelungen zum Mindestlohn erhoben hätten, stießen bei der Gewerkschaft auf völliges Unverständnis, sagte ein IG BAU-Sprecher.
Seiner Auffassung nach gibt es auf Arbeitgeberseite die begründete Befürchtung, mit der Kontrolle der geforderten Aufzeichnungspflichten träten Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Tage. Die Gewerkschaft befürchtet, dass längere Arbeitszeiten in der Branche mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. Sie weist darauf hin, dass die Zahl der tödlichen Unfälle in der Landwirtschaft bereits jetzt höher liege als in anderen Branchen.
Übermüdung und Erschöpfung der Beschäftigten seien häufig Auslöser der Unglücke, heißt es bei der IG BAU. Gleichzeitig wird aber eingeräumt, dass detaillierte Analysen dazu bislang nicht vorlägen.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine Arbeitszeit von grundsätzlich acht Stunden am Tag vor, lässt aber Ausnahmen zu. So kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn die Durchschnittsarbeitszeit innerhalb von sechs Monaten nicht höher als acht Stunden am Tag liegt. In der Landwirtschaft können die Tarifvertragsparteien auch darüber hinausgehende Vereinbarungen treffen, wenn die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird.