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Goldmann: Verschärfung des Qualzuchtparagraphen nicht notwendig

Als unnötig hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, eine weitere Verschärfung des Qualzuchtparagraphen im Tierschutzgesetz (TierSchG) bezeichnet.

Lesezeit: 1 Minuten

Als unnötig hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, eine weitere Verschärfung des Qualzuchtparagraphen im Tierschutzgesetz (TierSchG) bezeichnet. „Nach zahlreichen Gesprächen mit verschiedenen Rassegeflügelzuchtvereinen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplante Verschärfung des betreffenden Paragraphen 11b TierSchG nicht dem aktuellen Kenntnisstand entspricht“, erklärte Goldmann vergangene Woche in Berlin. Auch das Gutachten zur Auslegung des Qualzuchtparagraphen bedürfe einer Aktualisierung und Anpassung an die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre.


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„Im parlamentarischen Verfahren zur Novelle des Tierschutzgesetzes müssen wir die geplante Änderung nochmals überdenken und aufarbeiten“, regte der FDP-Politiker an. Er werde sich dabei für eine nachhaltige und wissensbasierte Diskussion einsetzen. (AgE)

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