Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Förderprogramm "Liquiditätssicherung" für landwirtschaftliche Unternehmen geöffnet, die von Auswinterungsschäden im Ackerbau betroffen sind. Hintergrund ist der Kälteeinbruch im Februar dieses Jahres, der in einigen Regionen Deutschlands zu erheblichen Auswinterungsschäden im Wintergetreide geführt hat. Betroffene Unternehmen können nun ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie der Hausbank deutliche Ergebnisrückgänge durch Kostensteigerungen und zu erwartende Umsatzeinbußen nachweisen können. Voraussetzung ist ein Rückgang um mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig, so die Bank.
Bis auf Weiteres sind folgende Unternehmen antragsberechtigt:
- Landwirtschaftliche Unternehmen, die von Auswinterungsschäden im Ackerbau betroffen sind.
- Rinder, Schafe und Ziegen haltende Unternehmen, die von den Folgen der Ausbreitung des „Schmallenberg-Virus“ betroffen sind.
- Ferkelerzeuger, deren wirtschaftliche Lage aufgrund hoher Futterkosten und niedriger Ferkelpreise angespannt ist.
Bis zum 30.6.2012 sind noch folgende Unternehmen antragsberechtigt:
- Schweine und Geflügel haltende Betriebe, die von den wirtschaftlichen Folgen dioxin-belasteter Futtermittel betroffen sind. Zum Beispiel durch Preisrückgänge oder die Sperrung des Betriebes.
- Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Befalls von Lebensmitteln durch EHEC-Bakterien betroffen sind. Dazu zählen insbesondere Gemüse anbauende Betriebe.
- Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Spätfröste im April/ Mai des Erntejahres 2011 betroffen sind. Dazu zählen insbesondere Obst und Gemüse an- bauende Unternehmen sowie Baumschulen und Weinbaubetriebe.
- Unternehmen, die von den schwierigen Vegetationsbedingungen im Erntejahr 2011 betroffen sind. Dazu zählen sowohl Ackerbau- als auch Futterbaubetriebe.
- Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30% im jeweils betroffenen Betriebszweig.
Was wird gefördert?
Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden.
Darlehenshöchstbetrag
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“. (ad)
Mehr:
Schmallenberg-Virus: Rentenbank bietet Hilfskredit (28.3.2012)