Das Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Landwirte in Niedersachsen wird die Landwirtschaftskammer Niedersachsen abwickeln. Obwohl noch nicht alle Details des Verfahrens geklärt sind, soll mit der Schadensfeststellung begonnen werden. Dieses ist erforderlich, da ansonsten insbesondere die Schäden an den Flächen bzw. am entsprechenden Aufwuchs nicht mehr festzustellen sind.
Auf ihrer Internetseite bietet die Kammer einen Vordruck an, mit dem die Landwirte die Schäden melden können. Sobald die Meldungen in der zuständigen Bezirks- und Außenstelle der Landwirtschaftskammer eingehen, werden Termine zur Vor-Ort-Besichtigung festgelegt. Die Mitarbeiter der Kammer werden die Flächen in Augenschein nehmen und den Umfang des Schadens schätzen. Die weitere Ermittlung des Schadens soll anhand von Pauschalbeträgen erfolgen. Hierzu stehen aber noch einzelne Entscheidungen aus.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass Anfang Juli alle weiteren notwendigen Informationen zum Verfahren vorliegen, sodass auch ein offizielles Antragsformular bereitgestellt werden kann. Mit diesem Formular können die Betriebe laut der Kammer neben den Schätzungen zu den flächenbezogenen Schäden auch Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Tieren, Vorräten sowie sonstige Schäden und Aufwendungen zur Schadensbeseitigung geltend machen. (ad)