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Kompensationsverordnung auf der Zielgeraden

Die regierungsinternen Verhandlungen über den Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung stehen offenbar vor dem Abschluss. „Ich gehe davon aus, dass der Bundesumweltminister demnächst eine abgestimmte Fassung vorlegen wird“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Deutschen Bauernbundes (DBB) in Rangsdorf.

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Die regierungsinternen Verhandlungen über den Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung stehen offenbar vor dem Abschluss. „Ich gehe davon aus, dass der Bundesumweltminister demnächst eine abgestimmte Fassung vorlegen wird“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Deutschen Bauernbundes (DBB) in Rangsdorf.


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Aigner machte zugleich deutlich, dass dabei grundlegenden Anliegen der Landwirtschaft Rechnung getragen sein müssten. In diesem Zusammenhang nannte sie eine hinreichende Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, eine angemessene Bewertung von Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie einen besonderen Stellenwert für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK). „Beim Ausgleich muss Qualität vor Quantität gehen“, so Aigner. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, die Flächeninanspruchnahme von derzeit 75 ha am Tag zu senken.


Das Bundesumweltministerium hatte im November letzten Jahres nach monatelangen Verhandlungen einen ersten Entwurf für eine Kompensationsverordnung vorgelegt. Nach teilweiser harscher Kritik - nicht zuletzt aus den Reihen der Landwirtschaft - hat das Ressort den Entwurf überarbeitet. Allerdings war auch diese Fassung zuletzt auf Vorbehalte gestoßen.


Neben dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat vor allem das Bauministerium weitere Änderungen angemeldet. Derzeit laufen die Ressortverhandlungen auf Fachebene. Offene Fragen werden auf Abteilungsleiterebene oder von den Staatssekretären geklärt werden müssen. Als unwahrscheinlich gilt inzwischen ein Kabinettsbeschluss noch vor Ostern; wahrscheinlich ist ein Termin Mitte April. Offen ist, ob die Vorlage die notwendige Zustimmung im Bundesrat finden wird. (AgE)


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