Für die deutschen Landwirte ist die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung der Düngeverordnung nicht nachvollziehbar. Denn im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten hat Deutschland die europäische Nitratrichtlinie bereits flächendeckend umgesetzt und sogar mit der Verbringensverordnung weitere Regelungen getroffen.
Dementsprechend versucht der Bauernverband derzeit, die Brüsseler Bürokraten von dem Plan abzubringen. "Unsere Düngeverordnung hat sich bewährt und wird auch in Zukunft für weitere Verbesserungen im Gewässerschutz sorgen", heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Verbandes. Daher müsse sich das Düngerecht auch in Zukunft am Düngebedarf landwirtschaftlicher Kulturen orientieren.
Realitätsferne Auflagen, übertriebene Dokumentationsanforderungen, pauschale Verbote oder Obergrenzen, wie sie von der EU-Kommission und einigen Bundesländern gefordert werden, lehnt der DBV ab. „Die Umsetzung der Düngeverordnung muss für landwirtschaftliche Betriebe leistbar sein und darf den Strukturwandel nicht zusätzlich anfachen“, so der Wortlaut der Erklärung.
Der Bauernverband hat darüber hinaus „mit Nachdruck gefordert, die Datengrundlage des nationalen Nitratberichtes zu verbreitern und auf ein repräsentatives Messnetz umzustellen“. Hintergrund ist, dass das von Bund und Ländern für den Nitratbericht verwendete Messnetz mit knapp 170 besonders ausgewählten Messstellen nicht geeignet ist, ein aussagekräftiges Bild über die Gewässerqualität in Deutschland zu vermitteln. Ein bundesweit repräsentatives Messnetz mit rund 800 Messstellen zeige, dass „der strenge Trinkwassergrenzwert für Nitrat an über 85 % der Messstellen eingehalten wird und damit die Situation in Deutschland wesentlich besser ist, als von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission dargestellt“, heißt es in der Erklärung weiter.
Das Papier, das neun Einzelpunkte zur bedarfs- und standortgerechten Düngung, zu Stickstoff-Obergrenzen, zur Derogationsregelung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern sowie zur Düngung im Herbst enthält, finden Sie hier