Der neue Umweltminister Peter Altmaier soll den Entwurf einer Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) korrigieren. Darauf hofft der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) nach dem Wechsel in dem Ministeramt. Die Pläne des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Schaffung neuer baulicher Anforderungen für Güllebehälter, wie etwa eine Leckageerkennung oder die Doppelwandigkeit von unterirdischen Behältern in bestimmten Gebieten, sei völlig überzogen
Zudem bestehe ein nur unzureichender Bestandsschutz für Altanlagen, weil eine Nachrüstpflicht für alle bestehenden Güllebehälter zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen sei. Auch wenn mittlerweile bei den geforderten Nachrüstungen die technische Machbarkeit berücksichtigt werde, bleibe nach wie vor jegliche wirtschaftliche Abwägung der geforderten Nachrüstungen außen vor, kritisiert der RLV. Seiner Auffassung nach stelle der überarbeitete Entwurf des BMU eine massive Verschärfung bestehenden Rechts dar und lasse Vertrauensschutz für getätigte Investitionen vermissen.
In der letzten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, die erst im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, hätte der Gesetzgeber entschieden, die Privilegierung von Behältern für Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) gegenüber Chemieanlagen beizubehalten, hebt der RLV hervor. Diese Entscheidung würde jedoch durch die vom BMU geplanten Anforderungen ausgehebelt, obwohl das Gefährdungspotential von Güllebehältern keinesfalls mit Mineralöllagern oder Industrie- und Chemieanlagen vergleichbar sei. So seien Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft. (ad)
Mehr zu dem Thema lesen Sie in der aktuellen top agrar:
Im Kommentar auf Seite 1 "Machen Sie dem Spuk ein Ende, Herr Altmaier!"
und ab Seite 21 "Neue Attacke gegen Fahrsilos, Güllebehälter & Co."
Mehr:
Güllebehälter nicht wie Chemieanlagen behandeln (16.3.2012)
Schärfere Vorgaben für Güllelager - die Details (9.3.2012)